Sammlung und Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen und Leuchtstofflampen aus Haushaltungen der Einwohner im Landkreis Mainz-Bingen, d
deren ordnungsgemäße Beförderung entsprechend den einschlägigen rechtlichen Regelungen, wie der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter, der Verordnung über die innerstaatliche und internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (GGVSEB/ADR) und Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV), sowie die umweltgerechte Verwertung bzw. Entsorgung gemäß der Nachweisverordnung (NachwV). Die Sammlung erfolgen durch den Auftragnehmer entsprechend dem vom Aufraggeber ausgearbeiteten Tourenplan montags bis samstags in den einzelnen kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
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