Frist abgelaufen

Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die SfH

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.11.2023
Angebotsfrist
12.12.2023
Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die Stiftung für Hochschulzulassung
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
10.11.23
Abgabefrist
12.12.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
8.000.000 €
Erfüllungsort
Dortmund, Deutschland
E-Mail
beschaffung@hochschulstart.de
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Telefon
+49 23110812340
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bewerber- / Bietergemeinschaft: Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag abzugeben: 1. Bewerber- / Bietergemeinschaften Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

  • Ausschlussgründe

    • 1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche
    • Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). 2.Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
    • dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
  • Unternehmensbezogene Referenzen

    • Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen (Softwareentwicklungsleistungen) anzugeben [Mindestanforderung]. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat dabei anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat)
    • - Projektbezeichnung über ausgeführte Dienstleistungen (Softwareentwicklungsleistungen) unter Angabe der geleisteten Personentage (PT) in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer
    • ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
    • ausführender Unterauftragnehmer)
    • - Auftragswert (netto) (vereinnahmte Vergütung des Unternehmens in EUR (netto) in dem jeweils angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt
    • Als Auftragswert (netto) ist anzugeben die vereinnahmte Vergütung des Unternehmens in EUR (netto) für die im Rahmen des jeweiligen angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekts erbrachten Softwareentwicklungsleistungen in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Der Beginn (TT.MM.JJJJ) von Softwareentwicklungsleistungen desselben unternehmensbezogenen Referenzprojekts kann dabei auch vor dem 01.01.2020 liegen. - Erbringungszeitraum (mindestens zwölf (12) Monate kontinuierliche Softwareentwicklungsleistungen zwischen dem 01.01.2020 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge)
    • Für den Erbringungszeitraum ist anzugeben ein Datum für den Beginn (TT.MM.JJJJ) und das Ende (TT.MM.JJJJ) der Softwareentwicklungsleistungen. Sollten die Softwareentwicklungsleistungen zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge noch nicht beendet sein, ist bei dem Ende der Softwareentwicklungsleistungen anzukreuzen "länger als die hier gegenständliche Teilnahmefrist laufend". Der Beginn (TT.MM.JJJJ) von Softwareentwicklungsleistungen desselben unternehmensbezogenen Referenzprojekts kann dabei auch vor dem 01.01.2020 liegen. Anzugeben ist ferner, dass mindestens zwölf (12) Monate kontinuierliche Softwareentwicklungsleistungen zwischen dem 01.01.2020 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sind [Mindestanforderung]. - Name des öffentlichen oder privaten Empfängers (Referenzgeber) unter Angabe des Namens des Referenzgebers (Auftraggeber). Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn der Referenznehmer in diesen Referenzprojekten jeweils mindestens zwölf (12) Monate kontinuierliche Softwareentwicklungsleistungen zwischen dem 01.01.2020 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht hat [Mindestanforderung]. Der Bewerber hat (für sich als Einzelbewerber soweit relevant für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer nicht zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die diesen Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben
    • außerdem muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. Die vorstehenden als Mindestanforderung benannten Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Bewerber hat mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen (Softwareentwicklungsleistungen) anzugeben. Es werden nur zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte gewertet. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Personentage (PT) in dem jeweils angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge. Der Beginn (TT.MM.JJJJ) von Softwareentwicklungsleistungen desselben unternehmensbezogenen Referenzprojekts kann dabei auch vor dem 01.01.2020 liegen. Personentage (PT) (in dem jeweils angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt) Punkte >= 2.000 PT 5 Punkte >= 1.700 PT < 2.000 PT 4 Punkte >= 1.400 PT < 1.700 PT 3 Punkte >= 1.100 PT < 1.400 PT 2 Punkte >= 800 PT < 1.100 PT 1 Punkt < 800 PT 0 Punkte Für die zwei (2) angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekte können maximal 10 Punkte (2 x 5) erzielt werden. Insgesamt muss der Bewerber mindestens zwei (2) Punkte erzielen.

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