Reinigungsleistungen
Gegenstand dieses Vertrages sind die Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung (EOR), sowie – jeweils nach gesonderter Beauftragung pro Liegenschaft im Bedarfsfall – Grundreinigungsleistungen (GR), Baufeinreinigungsleistungen (BR), Beschichtungsleistungen, Reinigungsleistungen durch Tageskräfte, Vertretungsleistungen für eigene Kräfte sowie Sonderreinigungen (Regiearbeiten) für die Gebietslose, für die der AG dem AN den Zuschlag erteilt hat.