Frist abgelaufen

Schulcampus Am Wäldchen - Umbau, Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort BA 2 - Modul 1.1 Sanierung Schulgebäude - Los 37 Ausstattung Sporträume

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.04.2024
Angebotsfrist
22.04.2024
Bauvorhaben: Schulcampus am Wäldchen Umbau, Modernisierung und Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort BA II - Modul 1.1 Schulgebäude Otto-Grotewohl-Ring 69, 15344 Strausberg Art und Umfang der Leistung: Das vorhandene Schulgebäude Typ Erfurt wird umfassend hergerichtet und erweitert. Im zweiten Bauabschnitt sind die Anbauten Eingangshallen, Mehrzweckraum und Fluranbauten, sowie die Gesamtsanierung und Teilaufstockung des Bestandsgebäudes geplant.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
02.04.24
Fragenfrist
15.04.24
Abgabefrist
22.04.24
Öffnung
22.04.24
Vertragsbeginn
10.06.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Strausberg, Deutschland
E-Mail
vergabe@stadt-strausberg.de
Freischalten
Telefon
+49 3341-381123
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen. Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen. Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung)

  • Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen. Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen. Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen: Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers Angebote, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

  • Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen. Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen. Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen: 1. Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020,2021,2022) 2. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich.

Zuschlagskriterien

  • Preis

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Eigenerklärung203 KB6 Seiten
Eignungskriterien89 KB12 Seiten
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