Veröffentlichung 30.04.24 | Fragenfrist 21.05.24 | Abgabefrist 31.05.24 | Öffnung 31.05.24 | Vertragsbeginn 26.08.24 |
Eignungskriterien
Technische Ausstattung: Auf den Anforderungskatalog für KOM und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, wird verwiesen (Anlage 1). Alle eingesetzten Fahrzeuge haben die dort genannten Anforderungen jederzeit und vollumfänglich zu erfüllen. Bei Abgabe des Angebotes sind hierzu folgende Nachweise vorzulegen: a)Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und § 49 Personenbeförderungsgesetz b) Bericht der letzten Hauptuntersuchung des TÜV für jeden eingesetzten Bus
Personelle Ausstattung: Das Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schülern des Bundesministers für Verkehr vom 03.05.1996 (StV 13/StV 17/36.38.02) ist besonders zu beachten (siehe Anlage 2). Bei Angebotsabgabe sind hierzu folgende Nachweise für die Fahrzeugführer vorzulegen: Führerscheine, Personenbeförderungsscheine
Referenzen
Ausschlussgründe: Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 521 EU) ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Eigenerklärung Russlandsanktionen: Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Formblatt 523 EU) ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Zuschlagskriterien
Kostenkalkulation: Ermittlung des niedrigsten Preises anhand der Kostenkalkulation der Bieter je Fahrt. Sollte Preisgleichheit bei zwei Busunternehmen bestehen, erhält das Unternehmen den Zuschlag, welches die günstigeren Preise für zu spät abgesagte Fahrten angegeben hat.
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