Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist nach § 114 Absatz 1 NSchG Träger der Schülerbeförderung.
Diese Leistungen werden gegenwärtig durch Dritte erbracht. Die betreffenden Verträge enden zum 31.07.2024, so dass die hier ausgeschriebenen Leistungen mit Beginn des Schulunterrichtes zum Schuljahr 2024/2025 durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringen sind. Die Vertragslaufzeit beträgt ein bis vier Schuljahre und endet folglich zum 31.07.2025 bzw. 31.07.2026 oder 31.07.2027 bzw. 31.07.2028 (siehe auch einzelne Lose).