Veröffentlichung 04.06.26 | Abgabefrist 03.07.26 |
Eignungskriterien
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintra-gung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschafts-ständischen Vereinigung). (2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. (3) Zur Nachweisführung ist die 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Handelsregisterauszug) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen: (1) Gesamtjahresumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023) vor Ablauf der Angebotsfrist. (2) Mindestanforderung: Der Gesamtjahresumsatz ohne Ust. des Bieters muss in den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023, sofern für 2025 noch kein geprüfter Jahresabschluss vorliegt, genügt eine plausible Schätzung) jeweils mindestens EUR 500.000,00 betragen. (3) Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mindestanforderung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens EUR 2.000.000 je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und einer Versicherungssumme von mindestens EUR 300.000 je Schadensfall für Vermögensschäden mit einer Versicherungsdeckung in Höhe des zweifachen der genannten Deckungssummen je Versicherungsjahr abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten und dies dem Auftraggeber auf Ver-langen jederzeit nachzuweisen. Sofern ein Bieter über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehen-den Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, ist ausreichend. (2) Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Erklärungen abzugeben: - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben: - Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit, - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Angabe in Monat und Jahr) - Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten Die Bieter erklären sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber bei den angegebenen Ansprechpartnern der Referenzgeber - falls erforderlich - Auskünfte einholen darf. (2) Mindestanforderung: Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von Eigenerklärungen zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist nach. Die jeweiligen Referenzen sind vergleichbar, wenn sie die Beförderung von Personen im Linienverkehr und/oder im Gelegenheitsverkehr nach dem PBefG oder im freigestellten Verkehr nach der Freistellungsverordnung betreffen. (3) Zur Angabe der gemäß Absatz 1 geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
(1) Beschreibung der Fahrzeuge: Ferner weist er seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Beschreibung der technischen Ausrüstung (Fahrzeuge), welche der Bieter für die Ausführung des Auftrags einsetzen wird, nach. (2) Zur Angabe der gemäß Absatz 1 geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen
(1) Mitarbeiterzahlen: Angabe zu den jahresdurchschnittlichen Mitarbeiterzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren. (2) Zur Angabe der gemäß Absatz 1 geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
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