Frist abgelaufen

Schadstoffannahmestelle ABZ Wiewärthe ABZ

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.10.2024
Angebotsfrist
07.11.2024
Die an der Schadstoffannahmestelle angenommenen Abfälle sind in dafür zugelassenen An-lagen unter Beachtung der „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV)“ ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen. Die Abfälle sind vom Auftragnehmer an der Schadstoffannahmestelle zu verladen und mit geeigneten Fahrzeugen zu transportieren. Der Auftragnehmer übernimmt alle Leistungen: Verladung, Verpackungsmittel (Sammelbe-hältnisse bzw. Leeremballagen, Verpackungsbinder), Transport, die Bereitstellung der erfor-derlichen Genehmigungen, Nachweise und sonstigen Belege. Weiterhin sind die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers in die Verpackungsvorschriften des Auftragnehmers einzuweisen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
09.10.24
Abgabefrist
07.11.24
Öffnung
07.11.24
Vertragsbeginn
01.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Pößneck, Deutschland

Lose (1)

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