Die Bauherrin beabsichtigt, auf das Grundstück das Schulgebäude zu sanieren, Gebäudeteile (D, WC/Werkstattanbau) abzubrechen und teilweise durch Ersatzbauten (D an gleicher Stelle) zu ersetzen. Dabei sollen die genannten Gebäudeteile vollständig abgerissen werden einschl. aller Fundamente, Bodenplatten und Einbauteile, sowie sämtlicher in ihnen vorhandenen Versorgungsleitungen und-systeme. Der Abbruch der Gebäudeteile hat an den Übergängen und Abbruchkanten zu zu erhaltenen Bestandsbauteilen mit der entsprechenden Sorgfalt zu erfolgen.
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