Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen. Die zu vergebende Rahmenvereinbarung umfasst die Erbringung von anwaltlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren in allen erforderlichen Schritten über Liefer- und Dienstleistungsaufträge aller Art, aber auch von besonderen Methoden und Instrumenten in Vergabeverfahren, wie u.a. Rahmenvereinbarungen oder dem Dynamischen Beschaffungssystem. Leistungen aus dem Bauumfeld (Bau- und Dienst-/ Planerleistungen) sind ausgenommen.
Gegenstand der Einzelaufträge können darüber hinaus auch die Erstellung von Rechtsgutachten und/oder Arbeitshilfen, die Zuarbeit im Falle von Rügen sowie die Vertretung des Auftraggebers in Nachprüfungsverfahren sein.
Bestandteil der zu erbringenden Leistungen ist unter anderem auch die verantwortliche Koordination fachlich in die Erstellung von Leistungsverzeichnissen/Vergabeunterlagen/Angebotswertung eingebundener externer Berater, bspw. fachtechnischer Experten. Die zu erbringenden Leistungen können Maßnahmen sowohl der Generalverwaltung der MPG als auch ihrer Institute betreffen.
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