Frist abgelaufen

RV Transaktionsberatung

Der Auftragsgegenstand betrifft die Strukturierung und Begleitung von Ankaufsprozessen im Rahmen von Immobilientransaktionen als Share Deal oder als Asset Deal. Das Leistungsspektrum reicht dabei von der Erstellung einer optimalen Akquisitionsstrukturierung über die Steuerung bis zur Integration der angekauften Assets bzw. Gesellschaften und der Koordination aller Transaktionsbeteiligten. Der Rahmenvereinbarung eröffnet die Möglichkeit, bereits zu Beginn von Ankaufsprüfungen großer Wohn-Portfolien schnell und mit einem Höchstmaß an Kostensicherheit und Transparenz auf professionelle Unterstützung zugreifen zu können. Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen der Transaktionsberatung keine Leistungen der Steuer- und Rechtsberatung. Leistungssoll ist u.a. (für die jeweilige Transaktionsberatung abzustimmen): • Identifizierung Ziele • Vorbereitung • Transaktion • Kaufmännische und technische Objektübergabe • Risikomanagement • Entwicklung eines Integrationskonzepts Einzelheiten sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen, die die berlinovo allen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern übergeben wird und die vorrangig gelten.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
21.11.23
Fragenfrist
12.12.23
Teilnahmefrist
22.12.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
E-Mail
vergabe@berlinovo.de
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Telefon
+4930254410
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Website
https://www.berlinovo.de/de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
    • • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
    • • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
    • • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
    • • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
    • • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
    • • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
    • • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
    • • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
    • • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
    • • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gem. Ziffer 5.1.6 Bekanntmachung erbringen wird,
    • • er/sie sich bereit erklärt, ausschließlich Personal mit der für den Auftrag erforderlichen Qualifikation einzusetzen.
    • Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
    • Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
  • Erklärung des Bewerbers zu Gesamtumsatz und mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) der Bekanntmachung) erwirtschaften Umsätzen.

  • 1. Erklärung des Bewerbers zur Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2020 bis 2022 eingesetzte von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens). 2. Mit der Abfrage von Referenzen (vergleichbaren Leistungen im Sinne von Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Unzulässig ist • die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen sowie • die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.

    • Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
    • Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
    • • Strukturierung und Begleitung von Ankaufsprozessen im Rahmen von Immobilientransaktionen als Share Deal oder als Asset Deal
    • • Transaktionsvolumen mind. EUR 50 Mio.
    • • Abschluss der Leistung nicht vor 2018
    • Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenzprojekt erreicht werden:
    • • Transaktionsberatung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (3 Punkte)
    • • Unterstützung bei der Markt- und Wettbewerbsanalyse (1 Punkt)
    • • Vorbereitung und Begleitung der ersten Orientierungsgespräche mit der Eigentümerseite (1 Punkte)
    • • Planung, Koordination und Steuerung des Transaktionsprozesses bis zum Abschluss (Signing) und Vollzug (Closing) des Kaufvertrags (3 Punkte)
    • • Kaufmännische und technische Objektübergabe (2 Punkt)
    • • Risikomanagement (2 Punkte)
    • • Entwicklung eines Integrationskonzeptes (3 Punkte)
    • Gibt ein Unternehmen mit seinen Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Referenz ab, wird das Unternehmen zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
    • Geforderte Mindeststandards:
    • Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
    • • Strukturierung und Begleitung von Ankaufsprozessen im Rahmen von Immobilientransaktionen als Share Deal oder als Asset Deal
    • • Transaktionsvolumen mind. EUR 50 Mio.
    • • Abschluss der Leistung nicht vor 2018
    • Gibt ein Unternehmen mit seinen Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Referenz ab, wird das Unternehmen zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

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Eignungskriterien156 KB24 Seiten
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