Frist abgelaufen

Rohbauarbeiten / Baumeisterarbeiten - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.08.2024
Angebotsfrist
17.09.2024
Rohbauarbeiten / Baumeisterarbeiten - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15Das Grundstück ist derzeit mit einem ortsbildprägenden Wohnstallhaus bebaut. Das geplante Bauvorhaben besteht aus der Kernsanierung des Gebäudeteils auf Fl.Nr. 47, sowie Abbruch und Ersatzneubau des Gebäudeteils auf Fl.Nr. 47/1, einschl. einer unter dem Neubau liegenden Tiefgarage mit 12 Stellplätzen.Auf den oberirdischen Bereich entfallen im ähnlichen Umriss des Bestands 3 Geschosse, sowie ein Galeriegeschoss im Dachraum.Das Gebäude wird von der Gemeinde Ohlstadt als Bürgerhaus deklariert und enthält mehrere Nutzungen: einen Generationentreff, Räume für Veranstaltung und Vereine, die Tourist-Information, öffentliche Toiletten, einen Multifunktionsraum für die Gemeinde, drei Wohnungen, sowie zwei Gewerbeeinheiten mit jeweiliger Galerieebene.Es wird gemäß Bayerischer Bauordnung der Gebäudeklasse 3zugeordnet.Der Gebäudeneubau wird als Holzbau mit einer hölzernen Fassade erstellt. Der ehemalige Wohnteil dagegen wird entkernt, wobei die drei Außenwände bis zur Herstellung der neuen Decken mit Holzböcken abgestützt und gesichert werden. Anschließend wird innerhalb der bestehenden Wände ein Holzbau auf eine gründende Bodenplatte aufgebaut.Aufgabenbeschreibung:Gegenstand der Beschaffung sind die Abbruch- und Rückbauarbeiten, einschl. Sicherungsmaßnahmen für beschriebenes Bauvorhaben.Beschreibung der Beschaffung:•Baustelleneinrichtung, BE-Planung, Koordination•Bauzaun einschl. Tor herstellen, vorhalten, beseitigen•Baustellenbeleuchtung•Genehmigungen einholen•Baustrom-, Bauwasseranschluss•Container, Kran, Hebezeuge•Schnurgerüst, Einmessen, Höhenfestpunkte•Dokumentation, Fremdüberwachung Betongüte•Bemusterung, Mock-Up•Feinplanie, ca. 570qm•Sauberkeitsschicht herstellen, Blitzschutz einlegen, ca. 570qm•Perimeterdämmung erdberührte Bodenplatten•Perimeterdämmung erdberührte Wände, ca.300qm•Noppenbahn, vlieskaschiert•Schächte herstellen, einschl. Schalungsarbeiten (1 Stk. Pumpensumpf, 1 Stk. Aufzugsunterfahrt)•Schalung, ein- oder zweihäuptig zu Betonflächen•Schalung, Sichtbeton SB3, ca. 320qm•WU-Ortbeton Wände, ca. 300qm•WU-Ortbeton Bodenplatte, ca. 400qm•WU-Fugenband•Ortbeton Wände, ca. 580qm•Ortbeton Stützen, 2 Stück•Ortbeton Boden/ Decke, ca. 500qm•Ortbeton Über-/Unterzüge, 6 Stk à 3,50m, 4 Stk à 7,50m, 3 Stk. à 8,30m•Zulage Dachanschluss, Satteldach•Maueranschluss-Schienen•Kalksandstein-Innenwand, ca. 10qm•Schließen Bauteilfugen, Verschlusskonus•Durchbrüche, Herstellen Türöffnungen, ca. 8 Stk.•Durchbrüche herstellen, schließen•Kernbohrungen herstellen, schließen•Aussparungen, Wandschlitze herstellen•Fertigteiltreppe, Haupttreppe, bestehend aus 6 Stück Treppenläufe und 3 Stück FT-Podeste, zwischen 3 und 16 Steigungen, 17/28cm•Fertigteilschächte, 2 Stück•Stützmauer, einschl. Fundament•Pflasterarbeiten Tiefgarage, ca. 260qm•Kellerfenster, 1 Stück•Zuluftgitter, 1 Stück•Betonflächen stocken, Kugelstrahlen, mind. 4mm Korn, ca. 320qm•Hydrophobierung, Graffitischutz•OS-Beschichtung Tiefgarage, einschl. Hochzug, ca. 300qm•Betonstahl, Einbauteile, Konsolen, Rückbiegeanschlüsse Stahlmatten ca. 18to, Rundstahl ca. 60to•Grundleitungen, einschl. Leitungsgräben•Aufzugseinlegeteile, Lastösen etc.•Einlegearbeiten, Leerrohre•Gitterroste 2 Stk.•Regiestunden, Löhne und Geräte
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
07.08.24
Abgabefrist
17.09.24
Öffnung
17.09.24
Vertragsbeginn
15.10.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Ohlstadt, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@ohlstadt.de
Freischalten
Telefon
08841 6712-0
Freischalten
Website
https://www.ohlstadt.de/de/
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Umsatz des Unternehmens: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

  • Registereintragung: Registereintragung:Ich bin / Wir sind- im Handelsregister eingtragen.- für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.- bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

  • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation- Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

  • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stelltIch/Wir erkläre(n), dass- für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.- keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.- für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.- zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt,ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

  • Referenznachweise - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

    • Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf (5) Kalenderjahren (2019, 2020, 2021, 2022, 2023) vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Der Bieter hat mindestens drei (3) Referenznachweise mit dem Angebot einzureichen. Hierfür hat der Bieter zwingend das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu verwenden. Dieses ist durch den Referenzgeber zu unterschreiben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen: - Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft. - Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers
    • Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird - Bezeichnung des Bauvorhabens - Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt - Ort der Ausführung (Ort, Straße) - Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung (Monat/Jahr) - Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) - Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal. - Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht
    • hierzu hat der Bieter die Nummer und die Be-zeichnung anzugeben
    • die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
    • oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro) - Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind
    • sowie Erklärung des Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit beeinträchtigen
    • Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in Druckbuchstaben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben): - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer auftragsgemäß durchgeführt worden sind
    • - Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung gemacht wurden: - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat
    • - Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen schriftlich angemahnt wurde
    • - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde
    • - Ankreuzen, wenn dem Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde
    • - Ankreuzen, wenn die Abnahme wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde
    • - Ankreuzen, wenn wiederholt zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde
    • - Ankreuzen, wenn die Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste. - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind
    • - Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. - Angaben zu dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners
    • Abteilung
    • Telefon des Ansprechpartners
    • Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]
    • E-Mail-Adresse des Ansprechpartners) - Einwilligung des Referenzgebers.Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
  • Angaben zu Arbeitskräften: Angaben zu Arbeitskräften:Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Zuschlagskriterien

    • Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis (inklusive angebotener Einheitspreise) im PDF-Format und zusätzlich im GAEB-Format (.d84
    • .x84) mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.Sollte das Leistungsverzeichnis (inklusive angebotener Einheitspreise) im PDF-Format und / oder im GAEB-Format fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.

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