Veröffentlichung 09.07.25 | Fragenfrist 11.08.25 | Abgabefrist 18.08.25 | Öffnung 18.10.25 |
Eignungskriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen mit Teilnahmeantrag Formblatt 124 ein. Ebenso mit Teilnahmeantrag einzureichen sind Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften (Siehe FB 124). Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" weiteren angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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