Der Auftraggeber (im nachfolgenden AG genannt) beauftragt den Auftragnehmer (im nachfolgenden AN
genannt) mit der Errichtung und Übergabe der Interimsbauten als schlüsselfertige und funktionsfertige Einheit
auf Zeit, einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen und Planungen nach Maßgabe dieser funktionalen
Leistungsbeschreibung (FLB) und seiner Anlagen.