Fragenfrist 29.05.26 | Veröffentlichung 05.06.26 | Abgabefrist 15.06.26 |
Eignungskriterien
Erklärung über den Umsatz in dem nachfolgend spezifizierten Tätigkeitsbereich des Auftrags (Los 1
Eigenerklärung über zwei geeignete Referenzen (in jedem angebotenen Los) über vergleichbare Referenzprojekte. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 04: Eigenerklärung zur Eignung und bei weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. Mindestanforderungen: Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein müssen: Los 1: a) Beratung und Unterstützung im Bereich SAP BW / BPC / SAC bei Instituten im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, vergleichbar b) Leistungen erbracht seit 2023 c) Aufträge ab 30 Personentage
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
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