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Rahmenvertrag Leer-Wohnungsausbau

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.06.2026
Angebotsfrist
Leer-Wohnungsausbau
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
19.06.26
Teilnahmefrist
28.07.26
Vertragsbeginn
01.03.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Leipzig, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
einkauf@lwb.de
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Telefon
+49 341 9922 0
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Website
https://www.lwb.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Für die Abgabe des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen vorzulegen

    • 1) Vorlage von mindestens drei Referenzen im Referenzzeitraum 01.01.2021 - 30.03.2026 im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, Bauleistungen für den Leer-Wohnungsausbau im Plattenbauten bzw. in der industriellen Bauweise, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgegenstandes, des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, den Zeitraum der Leistungserbringung, den Auftragswert, die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter/ Arbeitskräfte und einer kurzen Beschreibung der Leistungen mit Angabe der ausgeführten Gewerke
    • 2) Angaben über die Anzahl der in den letzten 3 Geschäfts
    • jahren jahresdurchschnittlichen beschäftigten Arbeitskräfte unter Angabe des Gewerkes
    • 3) Erklärung zur Verfügbarkeit der Arbeitskräfte je Gewerk für die beabsichtigte Festvertragslaufzeit in Abhängigkeit zur leistbaren Mengenstaffel des Bieters, jedoch mindestens 2 AK in den jeweiligen Gewerken Maler, Bodenleger, Heizung/ Sanitär und Elektro verfügbar,
    • 4) Erklärung zur Eignung/ der Qualifikation des Bewerbers durch Vorlage von Fachkundenachweisen mindestens in den Gewerken Maler, Bodenleger, Elektro, Heizung/ Sanitär (optional Tischler und Fliesen)
    • 5) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/ sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, auf dessen Eignung er/ sie sich beruft
    • 6) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
    • 7) Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag enthalten)
    • 8) Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss dieses Unternehmen die (Teil-) Leistung ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden
    • 9) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen
    • 10) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
    • geforderte Mindeststandards:
    • - Mindestens 3 Referenzen im Referenzzeitraum 01.01.2021 - 30.03.2026 die mit den ausgeschriebenen Leistungen, Bauleistungen für den Leer-Wohnungsausbau im Plattenbauten bzw. in der industriellen Bauweise vergleichbar sind und die an die Referenzen gestellten Bedingungen erfüllen (siehe 1. Verfahrensbrief, Wertungsmatrix) erfüllen
    • - Nachweis der Eignung/ Qualifikation des Bewerbers durch Vorlage Fachkundenachweise der Handwerkskammer in den Gewerken Maler, Bodenleger, Heizung/Sanitär und Elektro (optional Tischler und Fliesen)
    • - Erklärung zur Verfügbarkeit der Arbeitskräfte je Gewerk für die beabsichtigte Festvertragslaufzeit in Abhängigkeit zur leistbaren Mengenstaffel des Bieters, jedoch mindestens 2 AK in den jeweiligen Gewerken Maler, Bodenleger, Heizung/ Sanitär und Elektro verfügbar.
  • Für die Abgabe des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen vorzulegen

    • 1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/ oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014
    • 2) Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
    • 3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und§21SchwarzarbG vorliegen
    • 4)Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 25. Februar 2025 betreffend Sanktionen gegen Russland
    • 5) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
    • — alle Mitglieder aufgeführt sind,
    • — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinausuneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
    • 6) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/ oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durchrechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters
    • 7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, auf dessen Eignung er/ sie sich beruft
    • 8) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
    • 9) Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie spätestens mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung)
    • 10) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen
    • 11) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
  • Für die Abgabe des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen vorzulegen

    • 1) Eigenerklärung über den jährlichen Nettogesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre (2023,2024,2025)
    • 2) Erklärungen über den spezifischen Nettojahresumsatz bei der Leistungserbringung im komplexen Leerwohnungsausbau des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers in den letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) von mindestens 600.000 Euro (netto) / Jahr
    • 3) Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von 1.500 000,00 EUR für Personenschäden, 3.000 000,00 EUR für Sachschäden
    • . Der Nachweis des Versicherungsschutzes ist durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) zu führen. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Deckungssummen sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird
    • 4) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/ sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, auf dessen Eignung er/ sie sich beruft
    • 5) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen haben sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft und der Dritter/ Nachunternehmer/ das konzernverbundene Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften
    • 6) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantragvorzulegen
    • 7) Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung)
    • 8) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen
    • 9) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
    • geforderte Mindeststandards:
    • Erklärungen über den spezifischen Nettojahresumsatz bei der Leistungserbringung im komplexen Leerwohnungsausbau des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers in den letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) von mindestens 600.000 Euro (netto) / Jahr

Zuschlagskriterien

  • Preis: niedrigster Preis

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