Veröffentlichung 17.11.23 | Fragenfrist 08.12.23 | Teilnahmefrist 15.12.23 |
Eignungskriterien
1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Formular Eignung; 4) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung; 5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern; 6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 15.000 im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers; 7) Bewerber/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Formular Eignung.
1) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte der Jahre 2022, 2021, 2020 - siehe Formular Eignung. 2) Eigenerklärung zur Bauvorlageberechtigung - siehe Formular Eignung. 3) Benennung von Referenzprojekten, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2018 erbracht wurden. Um der Auftraggeberin die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Auftraggeberin sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zur Prüfung dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Auftraggeberin Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt. Für jede wertungsfähige Referenz können maximal 20 Punkte erreicht werden. Ist die vergleichbare Referenz wertungsfähig, d.h. sämtliche Mindestanforderungen sind erfüllt, werden 8 Punkte vergeben. Darüber hinaus kann der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft Zusatzpunkte – maximal 12 Punkte pro vergleichbarer, wertungsfähiger Referenz – wie unter Spezifika dargelegt erhalten. In Summe kann der Bewerber/Bewerbergemeinschaft so über alle 5 Referenzen maximal 100 Punkte erreichen. Spezifika
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