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Rahmenvereinbarung zur flächenhaften Untersuchung auf potentielle Kampfmittelverdachtspunkte in marinen Gebieten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UXO-Vermessung)

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.06.2026
Angebotsfrist
20.07.2026
Rahmenvereinbarung zur flächenhaften Untersuchung auf potentielle Kampfmittelverdachtspunkte in marinen Gebieten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UXO-Vermessung)
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
19.06.26
Abgabefrist
20.07.26
Öffnung
20.07.26
Vertragsbeginn
17.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Rostock, Deutschland
E-Mail
Lisa.Gehrke@stalumm.mv-regierung.de
Freischalten
Telefon
+49 385 588 67414
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Website
http://www.stalu-mittleres-mecklenburg.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Technik und Geräte Die Vergabestelle fordert als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Vorlage konkreter Angaben und technischer Nachweise zu den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mess-, Positionierungs- und Trägersystemen. Technische Mindestanforderungen an Geräte Die marine Kampfmittelerkundung beinhaltet geophysikalische Untersuchungen mittels Multibeam-Sonars (MBES), Seitensichtsonar (SSS) und marinen Magnetometern (MAG), die als "Array" mit einer konstanten Höhe über Grund geschleppt werden sollen. Die geschleppte Sensorik muss zwingend mit einem Unterwasserpositioniersystem verortet werden. Mathematische Berechnungsmodelle sind für diese Aufgaben nicht zulässig. Die Mindestanforderungen an die einzusetzenden Geräte, Durchführung und Auswertung der Messung sind nachfolgend gelistet. • Einmessung der Sensorik nach aQua Standard, sowie ein Hö- henabgleich über dem offiziellen Drempel der Kiel-Schleuse • Jegliches Messequipment ist redundant vorzuhalten, mit Ausnahme festverbauter Sensorik am Schiff • Positionierung

    • Global Navigation Satellite System (GNSS):
    • min. horizontale Genauigkeit +/- 5 cm
    • • Gyrokompass mit integrierten Bewegungssensor: Inertiales Navigationssystem
    • (zum Beispiel iXblue ROVINS oder vergleichbar)
    • • Unterwasserpositionierung: iXblue GAPS oder vergleichbar
    • Mindestanforderungen an die Durchführung der Magnetometer
    • Untersuchung
    • Die flächenhafte Untersuchung auf potenzielle Kampfmittelverdachtspunkte ist mit einem Magnetometer-Array durchzuführen. Einzel geschleppte Magnetometer sind nicht zulässig.
    • Arrays mit mindestens 4 Magnetometern müssen mit kalibrierten
    • Altimetern und Drucksensoren ausgestattet sein. Das Magnetometer-
    • Array ist mit einem ROTV auf konstante Höhe über Grund zu führen. Dabei darf ein Wert von maximal 3 m über Grund nicht überschritten werden. Einzelne Lücken in einer Größenordnung von bis zu 2 m sind zulässig, dürfen aber 5% der Gesamtfläche nicht überschreiten. Bei der Verwendung von Cäsium-Dampf-Magnetometern ist eine Messlinienausrichtung von Nord-Süd / Süd-Nord zu bevorzugen. Die Magnetometer sind mit einer absoluten Genauigkeit von ±0,5 m zu verorten.
    • Mindestanforderungen an die Ausführung der Magnetometer Untersuchungen:
    • • Messung Höhe über Grund: ≤ 3m
    • • Einsatzbereich zwischen 20.000 bis 100.000 nT
    • • Datenerfassung mit mindestens 10 Hz
    • • Signal (QC) Werte: generell >500 Baud
    • • Messrauschen: kleiner ±2 nT.
    • • Sensibilität: 0,02 nT
    • Mindestanforderungen an die Durchführung der Seitensichtsonar
    • Untersuchung
    • Die Seitensichtsonar Untersuchung ist parallel zur Magnetometer Untersuchung durchzuführen. Eine flächenhafte und lückenlose Bedeckung des Messgebietes ist zu garantieren. Die Auflösung des Seitensichtsonar ist derart zu wählen, dass Objekte entsprechend
    • Kampfmittelbelastungsauskunft sicher erkannt und auskartiert
    • werden können. Zu identifizieren sind Objekte mit einer Kantenlänge
    • ≥ 30 cm. Das Seitensichtsonar ist mit einer absoluten Genauigkeit
    • von ± 0,5 m zu verorten.
    • Mindestanforderungen an die Seitensichtsonar Messung:
    • • Dual-Frequenz-System mit einem Frequenzbereich von 200-
    • 900 kHz
    • • Auflösung besser 0,1 m quer zur Fahrtrichtung und besser 0,5 m
    • längs zur Fahrtrichtung
    • • Verwendung eines Unterwasser-Positionierungssystems mit einer
    • Genauigkeit besser 1 m
    • Mindestanforderungen an die Positionierungssysteme
    • • Positionierungssystem mit GNSS-Genauigkeit (RTK-Modus)
    • zur Positionsbestimmung. Es ist ein Satellitenpositionierungsdienst
    • zu nutzen, der hochpräzise Korrekturdaten in Echtzeit bereitstellt. Ein Redundanzsystem ist vorzuhalten und sollte
    • vorzugsweise einen anderen Korrekturdatendienst verwenden
    • können.
    • • Unterwasserpositionierung: Hierfür kommen Systeme für die
    • 3D Unterwasserpositionierung von zum Beispiel geschleppten
    • Systemen (SSS/MAG/ROTV) zum Einsatz. Diese müssen mindestens
    • eine Positionierungsgenauigkeit von 0,1 % der Schrägdistanz
    • zwischen Antenne mit INS-Einheit und einem am unter
    • Wasser geschleppten Sensor befestigten Transponder aufweisen.
    • • Eigenschaften der INS-Einheit:
    • • pitch/roll/heading Genauigkeit: 0,01°
    • • heave: 3 cm oder vergleichbar
    • Mindestanforderungen an die eingesetzten Schiffe
    • • STCW
    • • Die Standards of Training Certification and Watchkeeping sind
    • international anerkannte Regeln, die das Wissen und die Fähigkeiten regeln, die Seeleute benötigen, um ihre Arbeit sicher auszuführen. Alle Seeleute, die an Bord von Schiffen arbeiten, die in internationalen Gewässern operieren, müssen über STCW-Bescheinigungen verfügen.
    • • MARPOL
    • • Das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) ist das wichtigste internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung
    • der Meeresumwelt durch Schiffe aus betriebsbedingten oder zufälligen Gründen (Zertifizierung des Schiffes ist vorzulegen).
    • • CMID: Der Auditreport stellt sicher, dass Schiffe strenge Sicherheits-,
    • technische und betriebliche Standards erfüllen, wodurch sich wiederholte Inspektionen reduzieren lassen. CMID-Inspektionen werden von akkreditierten Schiffsinspektoren (AVIs) durchgeführt.
    • Die Schiffe müssen die sonstigen Anforderungen der "List of required
    • certificates for foreign flagged vessels an coastal voyages in
    • German waters" der Dienststelle Schiffssicherheit erfüllen. Alle
    • Einrichtungen an Bord müssen den nationalen Vorschriften der jeweiligen
    • Flaggenstaaten mindestens jedoch den der folgenden
    • EU-Richtlinien entsprechen:
    • • RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz,
    • • RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie,
    • • RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie,
    • • RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen
    • Stoffen und
    • • Verordnung (EG) 336/2006.
    • Erlaubnis nach § 7 SprengG
    • Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung, dass der Bieter
    • über eine Erlaubnis nach § 7 SprengG verfügt.
    • Bei Bietergemeinschaften muss der Nachweis für dasjenige Mitglied
    • der Bietergemeinschaft geführt werden, das die erlaubnispflichtigen
    • Leistungen erbringt. Werden erlaubnispflichtige Leistungen durch Nachunternehmen ausgeführt, ist der Nachweis für das jeweilige Nachunternehmen vorzulegen.
  • Referenzen Die Vergabestelle fordert zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit als Mindeststandard mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie • die flächenhafte geophysikalische Untersuchung mariner oder sonstiger wasserbedeckter Flächen unter Einsatz von mindestens Seitensichtsonar und Magnetik umfasst hat, • die Untersuchungen müssen in einer Wassertiefe von mindestens 8 bis 19 Metern erfolgt sein, • die Messdaten georeferenziert erhoben und ausgewertet wurden und • die Leistung die Erstellung einer fachlichen Dokumentation mit Lagebezug, Befund- oder Interpretationslisten und kartographischer Darstellung umfasste. • Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss Leistungen in der deutschen AWZ oder unter vergleichbaren hydrographischen Einsatzbedingungen betroffen haben. • Ferner muss mindestens eine der vorgelegten Referenzen Leistungen der Kampfmittelerkundung, der Untersuchung potenzieller Kampfmittelverdachtspunkte oder sonstiger vergleichbarer sicherheitsrelevanter Unterwassererkundungen umfasst haben. • Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss die Prozessierung und fachliche Auswertung geophysikalischer Daten einschließlich der Klassifikation von Anomalien und der Übergabe der Ergebnisse in digitalen Geodatenformaten umfasst haben. Auftragsbekanntmachung

    • 2026-60-011 15 | 20
    • • Maßgeblich sind Referenzleistungen aus den letzten höchstens
    • sechs Jahren (Stichtag 01.07.2020).
    • • Referenzen müssen im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bereits insgesamt vollständig abgeschlossen sein. Auch laufende Verträge können berücksichtigt werden, sofern die als Referenz benannten Leistungen bereits tatsächlich erbracht worden sind und die für die Vergleichbarkeit maßgeblichen Leistungsbestandteile nachvollziehbar dargelegt werden. Nicht ausreichend sind die bloße Beauftragung oder lediglich geplante,
    • noch nicht ausgeführte Leistungen.
    • Eine Referenz kann mehrere der vorstehend genannten Anforderungen
    • zugleich abdecken
    • maßgeblich ist, dass die geforderten Inhalte insgesamt nachgewiesen werden und dass insgesamt mindestens zwei Referenzen vorgelegt werden.
    • Umsätze
    • Die Vergabestelle fordert zum Nachweis der wirtschaftlichen und
    • finanziellen Leistungsfähigkeit die Vorlage einer Eigenerklärung
    • über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 bis 2024).
    • Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022 bis 2024 einen Jahresumsatz von durchschnittlich 300.000 € netto. Ein durchschnittlicher
    • Jahresumsatz verteilt auf die letzten drei Jahre reicht aus, um die geforderte Mindestbedingung zu erfüllen.
  • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen

    • a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe
    • gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes
    • Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und (im Falle einer Eignungsleihe) für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen (vgl. Formblatt 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe)
    • b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (vgl. Formblatt 4.2 Bietergemeinschaftserklärung)
    • c) ggf. Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die
    • Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht
    • ggf. mit Angaben zur Eignungsleihe (vgl. Formblätter 4.3 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe und 4.4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
    • d) betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so muss der Nachunternehmer erklären, dass er im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet (vgl. Formblätter 4.3 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe und 4.4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
    • e) Eigenerklärung Sanktionspaket wegen Ukraine-Krieg und
    • Russland-Sanktionen (vgl. Sonderformular Russland-
    • Embargo Vergabeverfahren)
    • f) Eigenerklärung Bieterinformation eforms
    • g) Erklärung des Unternehmens nach dem TVgG
    • (landesspezifisches FB) Auftragsbekanntmachung: 2026-60-011 9 | 20
    • h) Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem
    • TVgG M-V (landesspezifisches FB).
    • Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit
    • im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
    • Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen
    • zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen
    • und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten.

Zuschlagskriterien

  • Projektbearbeitung: Bewertet wird, wie der Bieter an die Bearbeitung der jährlichen Einzelabrufe von der Mobilisierung und Kalibrierung über die Messplanung und Datenerhebung bis zur Prozessierung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse herangeht. Maßgeblich ist, ob die dargestellte Vorgehensweise nachvollziehbar, vollständig und auf die ausgeschriebenen flächenhaften geophysikalischen Untersuchungen in marinen Gebieten zugeschnitten ist. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Darstellung des fachlich-technischen Ablaufs der Messkampagne, der Umgang mit den in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Mess- und Positionierungssystemen sowie die Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Auswertungs- und Bearbeitungsschritte.

  • Organisation der Projektabwicklung und Zusammenarbeit

    • Bewertet wird, wie der Bieter die organisatorische Durchführung der Leistung, die interne Abstimmung seines eingesetzten Personals sowie die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber vornimmt. Maßgeblich ist, ob die vorgesehenen Kommunikations-, Abstimmungs- und Entscheidungswege eine geordnete, sichere und fristgerechte
    • Leistungserbringung erwarten lassen. Bewertet wird insbesondere, wie der Bieter den Auftraggeber über Arbeitsstand, Abweichungen, Erschwernisse, Datenlücken, Nachbearbeitungsbedarf, Abstimmungsbedarf mit Dritten sowie Verzögerungen informiert und wie er die Zusammenarbeit zwischen Projektleitung,
    • Messbetrieb, Datenprozessierung, fachlicher Auswertung und Dokumentation
    • organisiert.
  • Preis

    • Bewertet wird der nach Maßgabe des Preisblatts ermittelte Gesamtwertungspreis.
    • Der Gesamtwertungspreis wird auf Grundlage Auftragsbekanntmachung: 2026-60-011 der im Preisblatt angegebenen Preise und der dort vorgesehenen Wertungsmengen gebildet. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis erhält die volle Punktzahl.
    • Die weiteren Angebote erhalten eine Punktzahl nach folgender Formel:
    • Punktzahl Preis = niedrigster Gesamtwertungspreis / Gesamtwertungspreis
    • des zu bewertenden Angebots × maximal erreichbare
    • Punktzahl
    • Die Wertungsmengen dienen ausschließlich der Angebotswertung und begründen keinen Anspruch auf Abruf entsprechender Mengen.

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