Frist abgelaufen

Rahmenvereinbarung zu Leistungen der Technischen Due Diligence

Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Technischen Due Diligence (nachfolgend TDD) im Rahmen des Geschäftsbetriebes der berlinovo und deren Tochtergesellschaften. Die Rahmenvereinbarung eröffnet die Möglichkeit, bei den regelmäßigen Ankaufs- und Verwertungsprüfungen von Baugrundstücken, Bestandsimmobilien und Projektentwicklungen schnell und mit einem Höchstmaß an Kostensicherheit und Transparenz mit dem Prüfungsprozess beginnen zu können und zügig Entscheidungen zu treffen. Die Objekte verfügen in der Regel über einen einfachen bis mittleren Standard. Der überwiegende Anteil dient der Nutzung zu Wohnzwecken. Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen der TDD keine Fachingenieurleistungen und keine baubehördlichen Prüfungen. Eine detaillierte Prüfung vorliegender Planungen, wie beispielsweise im Hinblick auf fachtechnische Richtigkeit und Genehmigungsfähigkeit oder eine Flächenüberprüfung ist ebenfalls nicht geschuldet. Der Auftragnehmer erbringt auch keine Leistungen der Steuer- und Rechtsberatung. Die berlinovo schreibt außerdem für die in der Anlage "Auftraggeber-TDD" aufgeführten Gesellschaften aus, die im Sinne von § 21 VgV abrufberechtigte Auftraggeber sind.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
10.11.23
Fragenfrist
01.12.23
Teilnahmefrist
11.12.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage
E-Mail
vergabe@berlinovo.de
Freischalten
Telefon
+49 30 254410
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
    • • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
    • • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
    • • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
    • • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
    • • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
    • • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
    • • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
    • • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
    • • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
    • • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gem. Ziffer VI.3) Bekanntmachung erbringen wird,
    • • er/sie sich bereit erklärt, ausschließlich Personal mit der für den Auftrag erforderlichen Qualifikation einzusetzen.
    • Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
    • Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
  • Erklärung des Bewerbers zu gesamt und mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) erwirtschaften Umsätzen.

  • 1. Erklärung des Bewerbers zur Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2020 bis 2022 eingesetzte von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens). 2. Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt

    • • Leistungen der TDD als Red Flag Report
    • • Gegenständliche Immobilie mit mindestens 5.000 m² BGF Wohnfläche
    • • Abschluss der Leistung nicht vor 2018
    • Als weitere Mindestbedingung muss der Teilnehmer über sämtliche angegebenen Referenzen hinweg mindestens einmal einen Red Flag 2)-Report nachweisen. Weist der Teilnehmer mit seinem Teilnahmeantrag keinen Red Flag2)-Report über sämtliche angegebenen Referenzen hinweg nach oder gibt er mit seinem Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Referenz an, wird er zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
    • Unzulässig ist
    • • die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen sowie
    • • die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
    • Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
    • • 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
    • • 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
    • Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenzprojekt erreicht werden:
    • • Erstellung eines Red Flag Reports in der kommunalen Wohnungswirtschaft (öffentlicher Auftraggeber) (5 Punkte)
    • • Red Flag 1) - Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Projektentwicklung im Bau (5 Punkte)
    • oder (nur ein Kreuz)
    • • Red Flag 2) - Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine Bestandsimmobilie (5 Punkte)
    • • Darstellung der Qualitäten (1 Punkt)
    • • Energie-Effizienz (1 Punkt)
    • • Baugrund-/Untergrunduntersuchung (2 Punkte)
    • • Technische Beratung bei Kaufvertragsverhandlung (1 Punkt)
    • Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
    • Die berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
    • • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
    • • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber
    • Die berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
    • Die berlinovo wird lediglich die 5 bis max. 7 auch im Übrigen geeigneten Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl für die Angebots- und Verhandlungsphase zulassen.
    • Geforderte Mindeststandards:
    • Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
    • • Leistungen der TDD als Red Flag Report
    • • Gegenständliche Immobilie mit mindestens 5.000 m² BGF Wohnfläche
    • • Abschluss der Leistung nicht vor 2018
    • Als weitere Mindestbedingung muss der Teilnehmer über sämtliche angegebenen Referenzen hinweg mindestens einmal einen Red Flag 2)-Report nachweisen. Weist der Teilnehmer mit seinem Teilnahmeantrag keinen Red Flag2)-Report über sämtliche angegebenen Referenzen hinweg nach oder gibt er mit seinem Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Referenz an, wird er zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

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Vertragsentwurf37 KB16 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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