Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur Deckung des Bedarfs an Dokumentenscan-Technik zu schließen.
Die Vergabe erfolgt in einem Offenen Verfahren gemäß §§ 119 GWB, 15 VgV i.V. mit dem TVgG M-V.
Bedarfsträger sind neben der DVZ M-V GmbH selbst auch deren Kunden in der Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern.
Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sollen der Bezug von Dokumentenscannern einschließlich des üblichen Zubehörs sowie gewisse - in Bezug auf diese Geräte zu erbringende - zusätzliche Dienst- und Instandhaltungsleistungen abgerufen werden können.
Es wird beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.