Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung V in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in RLP
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, beabsichtigt die Vergabe von Wäschereinigungsdienstleistungen in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) auszuschreiben. Die vorgenannten Leistungen sollen im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB vergeben werden.