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Prüfung elektrischer Betriebsmittel (E-Check)

Auftraggeber
Veröffentlicht
08.06.2026
Angebotsfrist
15.07.2026
Die Ausschreibung beinhaltet ein Verfahren zur elektrotechnischen Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (insbesondere dienstliche und private Elektrogeräte, IuK- und Leasinggeräte) sowie bestimmter elektrischer Sondergeräte mit jährlich kalibrierten Messgeräten inkl. Dokumentation und Ge-rätekennzeichnung (E-Check) an verschiedenen Dienstsitzen in Baden-Württemberg. Die zu vergebende Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Die Schätzmenge an Geräten, bei denen der E-Check innerhalb der vier Jahre (Höchstlaufzeit) durchgeführt werden soll, sowie die Höchstmengen sind: Los 1 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 55.000 Stückzahl Schätzmenge - 70.000 Stückzahl Höchstmenge Los 1 Sondergeräte 100 Stückzahl Schätzmenge - 150 Stückzahl Los 2 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 5.500 Stückzahl Schätzmenge - 7.000 Stückzahl Höchstmenge Los 2 Sondergeräte 650 Stückzahl Schätzmenge - 800 Stückzahl Höchstmenge
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
08.06.26
Fragenfrist
02.07.26
Abgabefrist
15.07.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Tübingen, Deutschland
E-Mail
vergabe@rpt.bwl.de
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Telefon
+49 7071-7570
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Website
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachunternehmer/Bietergemeinschaften/Eignungsanleihe Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden

    • 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und beruflicher Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 8a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 10a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 8a und Anlage 10a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 10b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 8b bzw. 10b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes
    • andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
    • 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung
    • 4) ggf. Anlage 8a - Erklärung Nachunternehmer
    • 5) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
    • 6) ggf. Anlage 9 - Erklärung Bietergemeinschaft
    • 7) ggf. Anlage 10a - Erklärung Eignungsleihe
    • 8) ggf. Anlage 10b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
  • Handelsregisterauszug oder vergleichbare Erklärung in Kopie

  • Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (E-Check) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. *für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind

  • Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (E-Check) eingesetzt worden sind. *für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind

  • Abschluss einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für die Dauer aller Leistungszeiträume: - Personenschäden bis mindestens 5.000.000 EUR, - Sach- und Vermögensschäden bis mindestens 2.500.000 EUR, - Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden bis mindestens 1.000.000 EUR, - Feuerhaftpflichtschäden bis mindestens 5.000.000 EUR, - Umweltschäden bis mindestens 1.000.000 EUR. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten und geliehenen Sachen einschließen. Sie hat sich auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag bedient (zum Beispiel Beschäftigte des Auftragnehmers und von Nachunternehmern, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden bei der Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zu Beginn des Leistungszeitraumes und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie die Deckungssummen nachzuweisen.

  • In folgenden Aufträgen wurden in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zzgl. des laufenden Geschäftsjahres durchgehend für die Dauer von mindestens einem Jahr vergleichbare Leistungen mit mindestens 3.000 Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln für einen Auftraggeber erbracht. Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben.

Zuschlagskriterien

  • gewichteter Brutto-Angebotspreis: Preis Nr. 1: Pauschalpreis für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel x 0,3 Preis Nr. 2: Pauschalpreis für Sondergeräte x 0,6 Preis Nr. 3: Anfahrtspauschale x 0,1 = Gewichteter Brutto-Angebotspreis Bei Gleichpunktestand in der Gesamtwertung Preis entscheidet das Los. Zu beachten: Ein Skontoabzug fließt nicht in die Wertung ein.

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