Frist abgelaufen

Prüfung der Eigenwasserversorgungs- und dezentralen Wasserversorgungsanlagen im Kreis Steinfurt

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.07.2025
Angebotsfrist
19.08.2025
Auf der Grundlage des § 54 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 2023 ist das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt als zuständige Überwachungsbehörde dazu verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen an Eigenwasserversorgungs- und dezentrale Wasserversorgungsanlagen (Kleinanlagen) zu prüfen. Zu diesem Zweck beabsichtigt das Gesundheitsamt, die Besichtigung, Beprobung und Wasseruntersuchung von ca. 3.950 Kleinanlagen im Kreis Steinfurt für die Jahre 2026 - 2028 an eine gem. TrinkwV zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle für die Parameter der Gruppen A und B der Anlage 6 der TrinkwV zu vergeben.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.07.25
Fragenfrist
12.08.25
Abgabefrist
19.08.25
Öffnung
19.08.25
Vertragsbeginn
01.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Steinfurt, Deutschland
KMU geeignet
Ja

Lose (1)

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