Frist abgelaufen

Personenbeförderungsleistungen im AST-Verkehr der Stadt Speyer

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Auftraggeber

Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
18. Juli 2024
Veröffentlichungsdatum
17. Juni 2024

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreitung sind Personenbeförderungsleistungen im Ast-Verkehr der Stadt Speyer. Der AST-Verkehr Speyer umfasst folgende Einsatzfelder (Verkehrstage und Verkehrszeiten): Tagesverkehr: als räumliche Ergänzung zum Stadtbus, verkehrt in den nicht erschlossenen Gebieten; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete; Verkehrszeiten: Mo - Fr 6 bis 20 Uhr, Sa 7 bis 20 Uhr und So/ Feiertag 9 bis 18 Uhr Frühverkehr: als zeitliche Ergänzung zum Stadtbusverkehr; Fahrten im gesamten Stadtgebiet; Verkehrszeiten: Mo - Fr 4 bis 6 Uhr, Sa 4 bis 7 Uhr und So/ Feiertag 5 bis 9 Uhr Abendverkehr: als räumliche Ergänzung zum Stadtbusverkehr in den nicht erschlossenen Gebieten; Verkehrstage: Montag bis Samstag; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete; Verkehrszeiten: 20 bis 00:30 Uhr (letzte S-Bahn) Tagesverkehr am Sonntag/ Feiertag: 9 bis 18 Uhr; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete Abendverkehr am Sonntag/ Feiertag: als räumliche Ergänzung zum Stadtbusverkehr in den nicht erschlossenen Gebieten 18 bis 20 Uhr; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete Nachtverkehr am Wochenende: flächendeckendes Angebot im Stadtgebiet; Nächte Fr/ Sa und Sa/ So sowie Nächte vor Feiertagen; 0 bis 4 Uhr (Samstag) bzw. bis 5 Uhr (Sonntag bzw. Feiertag); Startpunkt einer AST-Fahrt (von dort Fahrt zum Ziel) Folgende Merkmale der Angebotsgestaltung und Betriebsdurchführung sind zwingend zu erfüllen: fahrplangebundener Betrieb (feste Abfahrtszeiten innerhalb der Bedienzonen) mit Ausrichtung auf die S-Bahn-Anschlüsse, Fahrplan mit 60-minütigen Fahrtmöglichkeiten, Voranmeldung bis spätestens 30 Minuten vor gewünschter Fahrplanzeit, Einstieg nur an festgelegten Einstiegs- bzw. Starthaltestellen (Bus- und AST-Haltestellen), Ausstieg nach Wunsch, an Zielhaltestellen (Hinweis: die Fahrgäste geben bei der Buchung der Fahrt die Start- und die Zielhaltestelle an; der Fahrtauftrag enthält jeweils die Start- und die Zielhaltestelle), flächenhafte Verfügbarkeit (neben den vorhandenen Bushaltestellen erfolgt durch die Stadt Speyer ggf. die Ausweisung weiterer AST-Haltestellen). Die Pflicht zur Leistungserbringung beginnt am 01.12.2024. Der Betrieb endet am 30.11.2029.

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