Gegenstand der Ausschreitung sind Personenbeförderungsleistungen im Ast-Verkehr der Stadt Speyer.
Der AST-Verkehr Speyer umfasst folgende Einsatzfelder (Verkehrstage und Verkehrszeiten):
Tagesverkehr: als räumliche Ergänzung zum Stadtbus, verkehrt in den nicht erschlossenen Gebieten; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete; Verkehrszeiten: Mo - Fr 6 bis 20 Uhr, Sa 7 bis 20 Uhr und So/ Feiertag 9 bis 18 Uhr
Frühverkehr: als zeitliche Ergänzung zum Stadtbusverkehr; Fahrten im gesamten Stadtgebiet; Verkehrszeiten: Mo - Fr 4 bis 6 Uhr, Sa 4 bis 7 Uhr und So/ Feiertag 5 bis 9 Uhr
Abendverkehr: als räumliche Ergänzung zum Stadtbusverkehr in den nicht erschlossenen Gebieten; Verkehrstage: Montag bis Samstag; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete; Verkehrszeiten: 20 bis 00:30 Uhr (letzte S-Bahn)
Tagesverkehr am Sonntag/ Feiertag: 9 bis 18 Uhr; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete
Abendverkehr am Sonntag/ Feiertag: als räumliche Ergänzung zum Stadtbusverkehr in den nicht erschlossenen Gebieten 18 bis 20 Uhr; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete
Nachtverkehr am Wochenende: flächendeckendes Angebot im Stadtgebiet; Nächte Fr/ Sa und Sa/ So sowie Nächte vor Feiertagen; 0 bis 4 Uhr (Samstag) bzw. bis 5 Uhr (Sonntag bzw. Feiertag); Startpunkt einer AST-Fahrt (von dort Fahrt zum Ziel)
Folgende Merkmale der Angebotsgestaltung und Betriebsdurchführung sind zwingend zu erfüllen:
fahrplangebundener Betrieb (feste Abfahrtszeiten innerhalb der Bedienzonen) mit Ausrichtung auf die S-Bahn-Anschlüsse,
Fahrplan mit 60-minütigen Fahrtmöglichkeiten,
Voranmeldung bis spätestens 30 Minuten vor gewünschter Fahrplanzeit,
Einstieg nur an festgelegten Einstiegs- bzw. Starthaltestellen (Bus- und AST-Haltestellen),
Ausstieg nach Wunsch, an Zielhaltestellen (Hinweis: die Fahrgäste geben bei der Buchung der Fahrt die Start- und die Zielhaltestelle an; der Fahrtauftrag enthält jeweils die Start- und die Zielhaltestelle),
flächenhafte Verfügbarkeit (neben den vorhandenen Bushaltestellen erfolgt durch die Stadt Speyer ggf. die Ausweisung weiterer AST-Haltestellen).
Die Pflicht zur Leistungserbringung beginnt am 01.12.2024. Der Betrieb endet am 30.11.2029.
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