Veröffentlichung 17.02.25 | Teilnahmefrist 01.01.38 |
Eignungskriterien
Befugnis: Die Befugnis ist jedenfalls nur gegeben, wenn der Bewerber die unter Punkt 4.2 (Befugnis) definierten Eignungskriterien erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist jedenfalls nur gegeben, wenn der Bewerber die unter Punkt 4.3 (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) definierten Eignungskriterien erfüllt.
Technische Leistungsfähigkeit: Die technische Leistungsfähigkeit ist jedenfalls nur gegeben, wenn der Bewerber die unter Punkt 4.4 (Technische Leistungsfähigkeit) definierten Eignungskriterien erfüllt.
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