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P2 - Toilettenanlagen-Sanierung in nicht denkmalgeschützten Gebäuden an mehreren Standorten

Auftraggeber
Veröffentlicht
18.05.2026
Angebotsfrist
07.07.2026
Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanerleistungen für die Sanierung von Toilettenanlagen in mehreren nicht denkmalgeschützten Schulgebäuden im Stadtgebiet Esslingen am Neckar. Das Gesamtprojekt P2 umfasst zusätzlich eine schadstofftechnische Sanierung und Rückbaumaßnahmen, die nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der hier ausgeschriebenen Leistung des Generalplaners sind. Die Planung der Schadstoffsanierung (durch den Fachplaner für Schadstoffsanierung) und die Generalplanerleistungen erfolgen parallel. Für die Sanierung – verstanden als Wiederaufbau der Toilettenanlagen nach abgeschlossener Schadstoffsanierung und nach Rückbau – wird das funktionale Vergabemodell „Generalplaner + Generalunternehmer“ (GP + GU) angewendet. Die Generalplanerleistungen umfassen die Leistungsbilder „Gebäude und Innenräume“ sowie „Technische Anlagen“ einschließlich der Tragwerksplanung und der Bauphysik. Sämtliche Leistungen sind integrativ zu erbringen und disziplinübergreifend zu koordinieren. Zum Leistungsumfang des Generalplaners gehören insbesondere die Planung der Sanierung der Schultoiletten sowie die Planung, Koordination und fachliche Vorbereitung der Baustelleneinrichtung und der Medienfreischaltung. Die Medienfreischaltung und die Baustelleneinrichtung sind nicht Bestandteil des Leistungssolls des Generalunternehmens (GU). Im Rahmen des GP+GU‑Modells übernimmt der Generalplaner grundsätzlich die vollständige Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Der erarbeitete Entwurf bildet die Grundlage für eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB), auf deren Basis anschließend ein Generalunternehmen (GU) beauftragt wird. Der Generalplaner erstellt die funktionale Leistungsbeschreibung, wirkt bei der Vergabe der GU‑Leistungen mit und übernimmt im Auftrag der Bauherrin die integrale, qualitätssichernde Überwachung der Bauausführung des GU. Im Zusammenhang mit der Medienfreischaltung und der Baustelleneinrichtung umfasst der Leistungsumfang des Generalplaners die Planung, Koordination sowie die fachliche Vorbereitung und Begleitung der entsprechenden Maßnahmen. Hierzu gehört ausdrücklich auch die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der hierfür erforderlichen Leistungen. Das Projekt ist in drei Lose (Los 1–3) aufgeteilt; eine losweise Vergabe ist vorgesehen.
Vergabeunterlagen
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
18.05.26
Abgabefrist
07.07.26
Öffnung
07.07.26
Vertragsbeginn
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Esslingen am Neckar, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
hallo@projektwerk-penkwitt.de
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Telefon
0049 (0) 20154506391
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Website
https://www.esslingen.de/start
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zu den Eignungskriterien wird auf folgendes hingewiesen

    • Den Bieter:innen wird die Anlage 2 "Bewerbungsbogen und Eigenerklärung zur Eignung P2 Los1 / (Los 2) / (Los 3)" zur Verfügung gestellt. Diese ist an den vorgesehenen Stellen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
    • Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet
    • aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.
    • Wirtschaftsteilnehmer müssen über die berufliche Befähigung zur Ausführung der Leistungen verfügen.
    • Für die jeweiligen Leistungsbilder sind folgende Qualifikationen erforderlich:
    • – Architektur bzw. Gebäude und Innenräume: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in oder Ingenieur:in oder gleichwertiger Hochschulabschluss (Bachelor/Master) gemäß § 75 Abs. 1 VgV.
    • – Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (HLS und ELT) sowie Bauphysik: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur:in oder gleichwertiger Hochschulabschluss (Bachelor/Master) gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
    • Gleichwertige Berufsqualifikationen von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten werden anerkannt.
    • Der Nachweis der beruflichen Befähigung ist auf Anforderung des öffentlichen Auftraggebers vorzulegen.
    • Für die Projektleitung des Generalplaners ist eine Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 Landesbauordnung Baden‑Württemberg (LBO) zwingend erforderlich.
    • Die Bauvorlageberechtigung der Projektleitung ist bereits mit Abgabe des Angebots durch geeignete Nachweise zu belegen.
    • Gleichwertige Bauvorlageberechtigungen von Wirtschaftsteilnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums werden anerkannt.
    • Eine Bauvorlageberechtigung für eine stellvertretende Projektleitung ist nicht zwingend erforderlich.
    • Das Vorliegen der Bauvorlageberechtigung der Projektleitung stellt eine Mindestanforderung dar
    • Angebote ohne entsprechenden Nachweis sind vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
    • Wirtschaftsteilnehmer müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR abdeckt. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung ist bereits mit Abgabe des Angebots vorzulegen.
    • Sofern eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht besteht oder die geforderten Deckungssummen nicht erreicht werden, verpflichtet sich der Wirtschaftsteilnehmer, die Versicherung im Auftragsfall entsprechend aufzustocken.
  • Wirtschaftsteilnehmer müssen über ausreichende personelle Kapazitäten sowie geeignetes Fachpersonal verfügen, um die ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß erbringen zu können. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zur personellen Leistungsfähigkeit auf Anforderung zu verlangen. Wirtschaftsteilnehmer müssen über ein für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen geeignetes und ausreichend qualifiziertes Projektteam verfügen. Das Team des Generalplaners muss mindestens aus den folgenden Funktionen bestehen

    • – Projektleitung,
    • – stellvertretende Projektleitung,
    • – jeweils mindestens einer fachlich qualifizierten Person für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik.
    • Für die Technische Ausrüstung sind geeignete Fachpersonen für die jeweiligen Anlagengruppen einzusetzen. Eine Person kann mehrere Anlagengruppen übernehmen, sofern die entsprechende fachliche Eignung hierfür vorliegt.
    • Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung können zugleich als Projektbearbeitende eingesetzt werden.
    • Die für den Auftrag vorgesehenen Teammitglieder müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, um eine fachlich und rechtlich einwandfreie Kommunikation im Projekt sicherzustellen.
    • Wirtschaftsteilnehmer müssen sicherstellen, dass die für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Mitglieder des Projektteams über eine ausreichende einschlägige Berufserfahrung verfügen.
    • Für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung ist eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in der Leitung oder Steuerung von Hochbauprojekten erforderlich. Maßgeblich sind Tätigkeiten mit verantwortlicher Koordinationsfunktion, insbesondere in Bezug auf Kosten‑, Termin‑ und Qualitätssteuerung sowie die Abstimmung zwischen Auftraggebern, Planern und ausführenden Unternehmen.
    • Für die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Tragwerksplanung sowie die Bauphysik müssen die jeweils eingesetzten Fachpersonen über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung im entsprechenden Leistungsbild verfügen.
    • Die für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume eingesetzten Fachpersonen müssen außerdem über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Planung und Umsetzung von Bau‑ und Sanierungsmaßnahmen im Bestand verfügen. Die Leistungsphasen 1-4 im Leistungsbild Gebäude Innenräume sind zwingend von Architekt: innen zu leisten.
    • Wirtschaftsteilnehmer müssen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzprojekte aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume vorweisen.
    • Die Referenzprojekte müssen Sanierungsmaßnahmen (Umbau im Bestand) betreffen, innerhalb der letzten acht Jahre abgeschlossen worden sein und jeweils Planungsleistungen in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Technische Ausrüstung umfasst haben.
    • Die jeweiligen Baukosten (Kostengruppen 300 bis 500 nach DIN 276) müssen je Referenzprojekt mehr als 250 000 EUR (netto) betragen haben. Die erbrachten Leistungen müssen mindestens die überwiegenden Grundleistungen der Grundlagenermittlung, Vor‑ und Entwurfsplanung umfasst haben.
    • Mindestens eines der Referenzprojekte muss zusätzlich die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung umfasst haben. Mindestens eines der Referenzprojekte muss Leistungen der Objektüberwachung umfasst haben.
    • Referenzen können von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils für ihren vorgesehenen Leistungsteil erbracht werden
    • in der Gesamtschau müssen die Referenzen sämtliche genannten Mindestanforderungen abdecken.
    • Wirtschaftsteilnehmer müssen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzprojekte aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung vorweisen.
    • Die Referenzprojekte müssen Sanierungsmaßnahmen (Umbau im Bestand) betreffen, innerhalb der letzten acht Jahre abgeschlossen worden sein und Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung mindestens für die Anlagengruppen Abwasser‑ und Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen sowie Starkstromanlagen umfasst haben.
    • Die jeweiligen Baukosten (Kostengruppen 300 bis 500 nach DIN 276) müssen je Referenzprojekt mehr als 250 000 EUR (netto) betragen haben. Die erbrachten Planungsleistungen müssen mindestens die überwiegenden Grundleistungen der Grundlagenermittlung, Vor‑ und Entwurfsplanung umfassen.
    • Mindestens eines der Referenzprojekte muss zusätzlich die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung umfasst haben. Mindestens eines der Referenzprojekte muss Leistungen der Objektüberwachung umfasst haben.
    • Referenzen können von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils für ihren vorgesehenen Leistungsteil erbracht werden
    • in der Gesamtschau müssen die Referenzen sämtliche genannten Mindestanforderungen abdecken.

Zuschlagskriterien

  • Preiskriterium: Preis. Der Preis der angebotenen Leistungen wird anhand des von der Bieterin oder dem Bieter angebotenen relevanten Gesamtpreises (Gesamthonorar) bewertet. Maßgeblich ist der Gesamtpreis gemäß den Vorgaben der Vergabe- und Angebotsunterlagen. Die Preisbewertung erfolgt auf einer Punkteskala mit einer maximal erreichbaren Punktzahl von 20 Punkten. Die Einzelheiten der Bewertungsmethodik ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

  • Qualitätskriterium

    • Berufserfahrung der Projektleitung und der Stellvertretung.
    • Die Mindestberufserfahrung von zwei Jahren stellt ein reines Eignungskriterium dar und wird im Rahmen der Zuschlagswertung nicht bepunktet. Als qualitatives Zuschlagskriterium wird, die über die Mindestanforderung hinausgehende einschlägige Berufserfahrung der für den Auftrag vorgesehenen Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung bewertet.
    • Berücksichtigt werden insbesondere Erfahrungen in der eigenverantwortlichen Leitung und Koordination von Bauprojekten sowie Erfahrungen aus vergleichbaren Referenzprojekten.
    • Die Einzelheiten der Bewertungsmethodik sowie die Punktverteilung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der von der Bieterin oder dem Bieter gemäß den Vergabeunterlagen gemachten Angaben.
    • Maximal können 40 Punkte erreicht werden.
  • Qualitätskriterium

    • Erfahrung des Projektteams.
    • Die Mindestberufserfahrung von zwei Jahren stellt ein reines Eignungskriterium dar und wird im Rahmen der Zuschlagswertung nicht bepunktet. Als qualitatives Zuschlagskriterium wird die über die Mindestanforderungen hinausgehende einschlägige Berufserfahrung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Personals bewertet.
    • Berücksichtigt werden insbesondere die Erfahrungen der eingesetzten Fachpersonen in den relevanten Leistungsbildern, einschließlich der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Bestand, der Erstellung funktionaler Leistungsbeschreibungen sowie der Mitwirkung an der Objektüberwachung.
    • Die Einzelheiten der Bewertungsmethodik sowie die Punktverteilung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Maximal können 40 Punkte erreicht werden.

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