Der Wettbewerb wird als einstufiger nichtoffener Realisierungswettbewerb ausgelobt. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zum Abschluss des
Verfahrens nach der Entscheidung des Preisgerichts anonym. Die Bewerbungs- und Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Dem Wettbewerb schließt sich ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV Abs. 5 i.V.m. § 70 Abs. 2 und §80 VgV mit den Preisträgern an. Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem ersten Preisträger geführt. Sollte die Exklusivverhandlung mit dem ersten Preisträger scheitern, können die Verhandlungen auch mit den weiteren Preisträgern aufgenommen werden.
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