Öffentliche Ausschreibung

Ortskern Affstätt - Städtebaulich/ Freiraumplanerischer nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil inkl. vorgelagertem TnWb und anschließendem VgV-Verhandlungsverfahren - Stadt Herrenberg

Was möchten Sie mit dieser Ausschreibung tun?

Auftraggeber

Stadt Herrenberg

Wichtige Fristen

Keine Fristinformationen verfügbar

Beschreibung

Die Stadt Herrenberg betreibt eine intensive Innenentwicklung und wird mit dem Sanierungsgebiet "Ortskern Affstätt" seit 2023 vom Land Baden-Württemberg dabei unterstützt. Dieses eröffnet der Stadt die Möglichkeit, im Ortskern des Ortsteils städtebauliche, gestalterische und funktionale Defizite zu beseitigen und Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen. Das Wettbewerbsgebiet liegt vollständig im Sanierungsgebiet. Das Plangebiet umfasst rund 17.955 m² Gesamtfläche. Ziel der Aufwertungsmaßnahmen ist die Stärkung des Ortskerns als attraktiver urbaner Begegnungs- und Aufenthaltsraum sowie eine funktional-verkehrliche Neuordnung und gestalterische Aufwertung der Ortsdurchfahrt. Der Realisierungswettbewerb mit Ideenteil zielt auf eine Vielzahl von freiräumlichen, städtebaulichen und funktional ganzheitlich betrachteten Lösungsansätzen sowie auf die Vergabe eines Planungsauftrags für die Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen im Ortskern Affstätt ab (Lph 1-9). Außerdem sollen städtebauliche Ideenkonzepte für die zukünftige Entwicklung und Neuordnung von vier Bereichen im Sanierungsgebiet "Ortskern Affstätt" gesammelt werden. Die Realisierung wird voraussichtlich in drei Bauabschnitten erfolgen. Der Wettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S.2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen vorgeschaltet und ist als nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem, qualifiziertem Bewerbungs- und Auswahlverfahren mit 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgelobt (vgl. auch A 9). Der Durchführung des nichtoffenen Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil liegen für den Realisierungsteil die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.2013 mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom 27.03.2013 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie für alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich, soweit in der Auslobung nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist. Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat an der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2026-1-01 registriert. Der nichtoffene Realisierungswettbewerb mit Ideenteil richtet sich an Bewerberinnen und Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften aus den Fachrichtungen Landschaftsarchitektur bzw. Stadtplanung zwingend zusammen mit der Fachdisziplin Verkehrsplanung (siehe hierzu auch A 8). Die Gesamtzahl der Teilnehmenden (Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften) am Wettbewerbsverfahren wird auf 15 beschränkt. Davon wurden fünf Teilnehmende von der Ausloberin vorab benannt. Zehn weitere Teilnehmende (Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften) werden im Bewerbungs- und Auswahlverfahren ausgewählt. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Wettbewerbs ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend der VgV für die Vergabe der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV). Die Wettbewerbsarbeiten werden dem Preisgericht anonym vorgelegt (§ 72 Abs. 2 S. 3 VgV).

Lose (1)

Interessiert an dieser Ausschreibung?

Melden Sie sich kostenlos an und erhalten Sie automatische Benachrichtigungen für ähnliche Ausschreibungen mit KI-gestützter Analyse.

Tägliche E-Mail mit passenden Ausschreibungen
KI-Analyse der Vergabeunterlagen
Anforderungen & Fristen auf einen Blick
Entscheider & Ansprechpartner finden
Jetzt kostenlos registrierenKeine Kreditkarte erforderlich