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Open-House-Verfahren "Programm/Schnupperangebot"

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.04.2026
Angebotsfrist
30.06.2030
Programm/Schnupperangebot
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
03.04.26
Vertragsbeginn
01.07.26
Abgabefrist
30.06.30

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Erfurt, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@plus.aok.de
Freischalten
Telefon
+49 80010590-80071
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

  • Angaben zu den Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals: Die Qualifikationen der eingesetzten Fachkräfte müssen den Anforderungen an die Qualifikation von Anbietenden in Kapitel 6 des Leitfadens "Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V" des GKV-Spitzenverbandes in der jeweils aktuellen Fassung für das jeweilige Präventionsprinzip entsprechen. Folgende Qualifikationen und Erfahrungen sind durch die Fachkräfte, welche im Auftragsfall für die Durchführung der Programme und Schnupperangebote vorgesehen sind, abzudecken: - "Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Sportwissenschaften/Sportpädagogik/Sporttherapie - Krankengymnastik/Physiotherapie - Sport- und Gymnastiklehrer - Medizin (Arzt) oder (3) staatlich anerkannter bewegungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss (Mindeststandards s. Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) Zusatzqualifikation: (1) für arbeitsplatzbezogenes Rückenprogramm: Qualifikation zum Rückenschullehrer und (2) für kognitive koordinative Techniken: Qualifikation wie "Koordinationstrainer", "Neuroathletik-Trainer", "Gehirntraining" oder gleichwertig - "Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Diätassistenz - Ökotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung) - Ernährungswissenschaften - Ernährungs- und Hygienetechnik (Schwerpunkt: Ernährungstechnik) - Ernährung und Versorgungsmanagement (Schwerpunkt: Ernährung) - Medizin (Arzt) mit Fortbildungsnachweisen gemäß dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin oder (3) Staatlich anerkannter ernährungsbezogener Berufs- oder Studienabschluss (Mindeststandards s. Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) Zusatzqualifikation (mind. 1 muss erfüllt sein): (1) Ernährungsberater/DGE, (2) Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, (3) VDD-Fortbildungszertifikat, (4) Zertifikat Ernährungsberater VDOE, (5) VFED-Zertifizierung, (6) QUETHEB-Registrierung, (7) Ernährungsberater UGB, (8) Arzt Fortbildungsnachweis Ernährungsmedizin (BÄK), muss erfüllt sein: gültiges Gesundheitszeugnis - "Stressbewältigung und Ressourcenstärkung": Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Psychologie - Pädagogik - Sozialpädagogik/Sozialarbeit - Sozialwissenschaften - Gesundheitswissenschaften - Medizin (Arzt) oder (3) zur Durchführung von Maßnahmen "Hatha-Yoga": Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit einem Gesundheits- oder Sozialbezug (Mindeststandards s. Anlage 1 zum Teilnahmeantrag), oder (4) zur Durchführung von Tai-Chi und Qigong: Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zu mindestens einer der fachwissenschaftlichen (Mindeststandards s. Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) oder (5) zur Durchführung von "Konzentrative Entspannung", "Autogenes Training", "Progressive Relaxation", "Entspannungstechniken", "Entspannte Pause" sowie "Escape Game Stressbewältigung": Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zu mindestens einer der fachwissenschaftlichen Kompetenzen (Mindeststandards s. Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) oder (6) zur Durchführung von "Mindfulness-Based Stress Reduction (MBSR)": Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit (Mindeststandards s. Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) Zusatzqualifikation: (1) für Hatha-Yoga: Qualifikation Hatha-Yoga, (2) für Tai-Chi: Qualifikation Tai-Chi, (3) für Qigong: Qualifikation Qigong, (4) für Progressive Relaxation und Autogenes Training: Qualifikation Progressive Relaxation und Autogenes Training und (5) für Mindfulness-Based Stress Reduction (MBSR): Qualifikation als MBSR-Lehrer/-in Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb: Entweder (1) ZPP-Zertifizierung des Kursleiters oder (2) staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in mindestens einem der folgenden Bereiche: - Psychologie - Pädagogik - Sozialpädagogik - Sozialarbeit - Sozialwissenschaften - Gesundheitswissenschaften - Medizin (Arzt) oder (3) zur Durchführung von Raucherentwöhnung: Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit (Mindeststandards s. Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) oder (4) zur Durchführung von Beratungsstand Sucht/Kleingruppenberatung: Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit (Mindeststandards s. Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) Die vorgenannten Qualifikationen und Erfahrungen sind unter Verwendung der Eigenerklärung zur Anbieterqualifikation (Anlagen 6a bis 6d zum Teilnahmeantrag) nachzuweisen.

  • Eigenerklärung Russlandsanktionen: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 7 zum Teilnahmeantrag hat der Bewerber daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.

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