Die hier bekanntgemachte Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) im offenen Verfahren beinhaltet die Durchführung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten mit Straßenbahnen für den auf dem Gebiet des Landkreises Saalekreis liegenden Abschnitt der Straßenbahnlinie 5 nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 8b Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Der Landkreis Saalekreis ist Aufgabenträger nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) und zuständige Behörde gemäß § 8a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beträgt 15 Jahre (180 Monate). Der öffentliche Dienstleistungsauftrag beginnt am 01.01.2025. Die Inhalte des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ergeben sich aus der Anlage öDA (Entwurf öDA).
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