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Objektplanungsleistungen nach Paragraph 33 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9 in stufenweiser Beauftragung

Auftraggeber
Veröffentlicht
18.06.2026
Angebotsfrist
Objektplanungsleistungen nach Paragraph 33 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9 in stufenweiser Beauftragung für den Neubau eines Feuerwehrhauses und optional eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten (Realisierungsvorbehalt) im OT Dorfen der Gemeinde Icking.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
18.06.26
Teilnahmefrist
20.07.26
Vertragsbeginn
01.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Icking, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@zv-oberland.de
Freischalten
Telefon
+4980414417700
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Beschreibung Gemittelter Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Architektenleistungen gemäß § 34 HOAI) in den letzten drei Jahren (2025-2023). Mindestanforderung

    • 200.000 Euro
    • Folgende Punkte werden vergeben für:
    • 2 Punkte: ab 200.000,00 € bis 300.000,00 €
    • 6 Punkte: ab 300.000,01 € bis 400.000,00 €
    • 10 Punkte: ab 400.000,01 Euro
    • Gewichtung: 30 %
  • Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Zusicherung des Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall die Versicherungssummen auf die geforderte Höhe angepasst werden. Personenschäden

    • 2.500.000,00 EUR
    • Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000,00 EUR
    • Hinweis: Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
    • Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ , Bauvorlagenberechtigung
    • Eintrag in die Architektenkammer, Eintrag in das Handelsregister soweit erforderlich
    • Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG /2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein
  • Beschreibung Vorlage von mindestens zwei (2) geeignete Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen

    • mindestens 2 geeigneten Referenzen
    • • davon eine Referenz aus dem Feuerwehrbau bzw. Katastrophenschutz oder vergleichbar
    • • davon eine Referenz aus dem Wohnungsbau oder vergleichbar
    • Referenzzeitraum (05/2021 bis 06/2026)
    • Mindestanforderung ist kumulativ zu erfüllen
    • - Öffentlicher Auftraggeber unter Verwendung des Vergaberechts
    • Folgende Punkte werden für jede Referenz einzeln vergeben. Die Punkte für alle Referenzen werden summiert und durch die Anzahl der Referenzen geteilt. Es müssen alle einzelnen Aspekte bei jeder Referenz ersichtlich sein, ansonsten wird die jeweilige Position mit 0 Punkten bewertet. Somit liegt die Gesamtmögliche Punktzahl bei 10 Punkten.
    • Folgende Punkte werden vergeben für:
    • 1 Punkt: HZ III oder höher
    • 1 Punkt: anrechenbare Kosten (KG 300 +400) ab 500.000,00 Euro brutto
    • 1 Punkt: Lph 8 wurde im Referenzzeitraum erbracht
    • 4 Punkt: Art der Referenz entspricht dem Auftragsgegenstand (Feuerwehrhaus oder Katastrophenschutz) oder ist vergleichbar bezüglich der Funktionalität (komplexe Betriebsabläufe, Anforderungen an kurze Wege und optimierten Prozessabläufen, funktionale Trennung unterschiedlicher Nutzungsbereiche)
    • 4 Punkte sehr hohe Vergleichbarkeit (hohe funktionale, technische oder organisatorische Anforderungen
    • 3 Punkte gute Vergleichbarkeit
    • 2 Punkte teilweise Vergleichbarkeit
    • 1 Punkt geringe Vergleichbarkeit
    • 3 Punkte: Art der Referenz entspricht dem Auftragsgegenstand (Wohnungsbau) oder ist vergleichbar. Als vergleichbar gelten insbesondere Projekte mit einer hohen Flächeneffizienz, einem hohen Anteil gleichwertiger Nutzungseinheiten und erhöhten Anforderungen an Nutzungskomfort und bauordnungsrechtlichen Vorgaben (Beherbergung, Pflege, Büro- und Verwaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen)
    • 3 Punkte sehr hohe Vergleichbarkeit (hohe funktionale, technische oder organisatorische Anforderungen
    • 2 Punkte gute Vergleichbarkeit
    • 1 Punkt geringe Vergleichbarkeit
    • Gewichtung: 35 %
    • ******************************************
    • Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist. Es können innerhalb einer Referenz mehrere oder alle genannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden.
    • ******************************************
    • Es werden nur die vom Bewerber im vorgesehenen Leitfaden unter "Referenzangaben" jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Angaben zu Referenzen in bewerbereigenen Dokumenten werden nicht gewertet.
    • ******************************************
    • Es werden ausschließlich die in diesen Unterlagen gemachten Angaben gewertet. Eine Nachforderung materiell/inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des §56 Abs.2 Alt.1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. ***
  • Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung [§ 46 VgV] Folgende Punkte werden vergeben für

    • 0 Punkte: nicht akzeptable bzw. nicht vorhandene Beschreibung - Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität sind in allen Belangen wegen ungenügender bzw. unzureichender Angaben in keiner Weise akzeptabel oder es sind keine Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität vorhanden
    • 3 Punkte: Erhebliche Beanstandungen - Abweichungen zu den erwarteten Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität durch insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen unübersehbar (Abweichungen, die die Auswahl stark in Frage stellen würden)
    • 5 Punkte: Beschreibung der Maßnahmen vorhanden, jedoch mit wesentlichen Abstrichen gegenüber der Qualifizierung nach ISO 9001 bzw. TÜV-Qualitätsstandard „Planer am Bau“ (Abweichungen, die die Auswahl maßgeblich in Frage stellen würden)
    • 7 Punkte: leichte Mängel – Abweichungen zu den erwarteten Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität durch vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen gerade erkennbar (Abweichungen, die die Auswahl nicht beeinflussen würden)
    • 10 Punkte: ohne Mängel bzw. ohne Einschränkungen – die Erwartungen an die Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität werden vollständig und uneingeschränkt erfüllt.
    • Gewichtung: 35 %
  • Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können. “Technische Fachkräfte” im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Mindestanforderung

    • 3 Fachkräfte (insgesamt 3 Vollzeitäquivalent)
    • Bitte füllen Sie hierzu den Leitfaden aus.

Zuschlagskriterien

  • Honorarangebot

    • Honorarermittlung laut Honorarangebot „Wertungssumme netto GESAMT“
    • 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertungspreises. Die Punktewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma.
    • Gewichtung 30 %
  • Ausführungskonzept

    • Projektteam (Bestandteil Ausführungskonzept)
    • Vorstellung des/der Gesamtprojektleiter/in sowie des/der stellvertretenden Projektleiter/in mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes (u.a. Lebenslauf, Qualifikationen) bzw. der persönlichen Kenntnisse sowie einer mit der konkreten Auftragsdurchführung vergleichbaren Referenzen insbesondere im Bereich Feuerwehrhausneubau/-Sanierung, Baumaßnahmen im Bereich Katastrophenschutz und Wohnungsbau (vergleichbar: Beherbergung, Pflege, Büro- und Verwaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen).
    • Vorgesehene/r Gesamtprojektleiter - Gewichtung 20 %
    • Vorgesehene/r stellvertretende/r Projektleiter/in - Gewichtung 10 %
    • Kapazitätsplanung für das konkrete Projekt (eingesetztes Personal sowie deren Einbindung in das Projekt und zeitliche Verfügbarkeit) - Gewichtung 10 %
    • Gewichtung gesamt 40 %
    • Bepunktung siehe Leitfaden Seite 26 und 27
    • Anforderungen an das Konzept:
    • • Zu den einschlägigen Zuschlagskriterien sind die geforderten Angaben in Form eines Konzeptes darzustellen. Bitte beachten Sie, dass das geforderte Konzept mit Ablauf der Angebotsfrist vorliegen muss. Das Dokument darf die maximale Seitenanzahl von 8 nicht überschreiten (DIN A4 – andere Formate werden nicht akzeptiert, Schriftgröße: 10, Schriftart: Arial oder vergleichbar – ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis).
    • • Bitte beachten Sie, dass auch bei in PDF-umgewandelte Präsentationsunterlagen nur die angegebene maximale Seitenanzahl gewertet wird.
    • • Anlagen zum Konzept bzw. zum Angebot werden nicht bewertet.
    • • Das abgegebene Konzept wird nach der Erteilung des Zuschlages Vertragsinhalt.
  • Ausführungskonzept

    • Projekteinschätzung (Bestandteil Ausführungskonzept)
    • Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen: Analyse der Projektaufgabe mit Darstellung der zu erwartenden Herausforderungen und ggf. Schwierigkeiten sowie die Herangehensweise zu folgenden Punkten:
    • - Konzeption und Umgang mit den schwierigen Bodenverhältnissen und der schlechten Sickerfähigkeit des Bodens.
    • - Bewertung der Hanglage hinsichtlich Baugrubenplanung und möglichen Stützmauern
    • - Konzeption und Umgang mit der durchgehenden Einsatzfähigkeit der Feuerwehr während der Bauphase
    • - Baustellenpräsenz (Turnus, Erreichbarkeit, Reaktionszeiten
    • Einsatz örtliche Bauleitung/Bauüberwachung, Vertretungsregelung, Kommunikationswege (Bauherr-Baustelle-Planung)
    • Gewichtung 30 %
    • Bepunktung siehe Leitfaden Seite 26 und 27
    • Anforderungen an das Konzept:
    • • Zu den einschlägigen Zuschlagskriterien sind die geforderten Angaben in Form eines Konzeptes darzustellen. Bitte beachten Sie, dass das geforderte Konzept mit Ablauf der Angebotsfrist vorliegen muss. Das Dokument darf die maximale Seitenanzahl von 8 nicht überschreiten (DIN A4 – andere Formate werden nicht akzeptiert, Schriftgröße: 10, Schriftart: Arial oder vergleichbar – ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis).
    • • Bitte beachten Sie, dass auch bei in PDF-umgewandelte Präsentationsunterlagen nur die angegebene maximale Seitenanzahl gewertet wird.
    • • Anlagen zum Konzept bzw. zum Angebot werden nicht bewertet.
    • • Das abgegebene Konzept wird nach der Erteilung des Zuschlages Vertragsinhalt.

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