Frist abgelaufen

Objektplanungsleistungen für den Neubau der Grundschule in Fridolfing

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.11.2024
Angebotsfrist
Die Gemeinde Fridolfing plant am Standort der bestehenden Grund- und Mittelschule in Fridolfing den Neubau der Grundschule auf dem Grundstück FlNr. 285/6 der Gemarkung Fridolfing. Die Grundschule ist zweizügig. Die acht Grundschulklassen sind derzeit in mehreren Gebäuden untergebracht und sollen zentral zusammengeführt werden. Der Standort des geplanten zweigeschossigen Neubaus ergibt sich aus der beigefügten Studie (Vergabeunterlage E). Es sollen acht Klassenzimmer, vier Differenzierungsräume, Lern-/Spielflure sowie WC-Blöcke geschaffen werden. Außerdem ist zum Bestand hin ein zweigeschossiger Zwischenbau mit weiteren notwendigen Schulräumen vorgesehen. Hier könnte auch der zu schaffende Aufzug situiert werden. Ein öffentlich nutzbarer Durchgang Nord-Süd ist zu erhalten. Der geplante Grundschulneubau ist Teil von Umstrukturierungsmaßnahmen am Schulstandort, bei dem auch Änderungen im Mittelschulbereich und bei der offenen Ganztagesschule (OGTS) durchgeführt werden. Hier werden die Objektplanungsleistungen für diesen Grundschulneubau beschafft.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
19.11.24
Teilnahmefrist
20.12.24
Vertragsbeginn
01.04.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Fridolfing, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Andreas.Kirchner@Fridolfing.Bayern.de
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Telefon
0 86 84 98 89 0
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Website
http://www.fridolfing.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    • A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.)
    • B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.)
    • C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstabe A bis G der Auftragsbekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
    • D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt C.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
    • a) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.)
    • b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bewerber das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    • E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen
    • F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.6.) .
  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    G) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten fünf (5) Jahren (seit 2020) erbrachten Leistungen der Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.7.)

  • Bedingungen für die Ausführung des Auftrags, zugleich Bedingung für den Zuschlag

    • 1. Die Objektplanungsleistungen sind natürlichen Personen vorbehalten, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer aber ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt. (Formblatt C.8.)
    • 2. Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden dürfen, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k dieser Verordnung haben. Mit den Angebotsunterlagen erfolgt daher eine Abfrage des „Nichtvorliegens eines Russlandbezugs“ aller Bieter mit dem Formblatt D.2. Dieses ist zwingend mit dem Erstangebot einzureichen (vgl. Ziffer I.5.3.1 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A). Sollte es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
  • Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden

    • A. Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert.
    • B. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers.
    • 1. Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten fünf (5) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhaben nicht älter als 2020) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH) sowie Projektvolumen), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) vorzulegen.
    • Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.9.
    • Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
    • 2. Gewichtung der Auswahlkriterien:
    • Insgesamt können maximal 30,00 Punkte erreicht werden. Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bewertet werden max. drei (3) vergleichbare Referenzprojekte, hiervon
    • (a) Eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für ein Schulgebäude (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist:
    • - Projektvolumen (KGR 200-700) ≥ 3,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Wertungspunkte,
    • - ausgeführter Leistungsumfang - Leistungsphasen 1-9: max. 5 Wertungspunkte
    • (b) Eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist
    • - Projektvolumen (KGR 200-700) ≥ 3,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Wertungspunkte,
    • - ausgeführter Leistungsumfang - Leistungsphasen 1-9: max. 5 Wertungspunkte
    • (c) Eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)
    • - Projektvolumen (KGR 200-700) ≥ 3,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Wertungspunkte,
    • - ausgeführter Leistungsumfang - Leistungsphasen 1-9: max. 5 Wertungspunkte
    • C. Hinweise zur Wertung:
    • a) Je Referenzprojekt können somit max. zehn (10) Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. dreißig (30) Punkte (3 x 10 Punkte) erreicht werden.
    • b) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
    • c) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt bei Beauftragung der Vollarchitektur (Leistungsphasen 1-9) als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden ist. Soweit nicht alle Leistungsphasen beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist.
    • d) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten.
    • e) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt C.9.).
    • f) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
    • g) Wird an der maßgeblichen Stelle ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, aufgrund welcher anderweitigen Verpflichtung (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers) der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet war.
    • h) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.

Zuschlagskriterien

  • Qualität und Erfahrung des eingesetzten Personals

    • Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auf Grundlage der Qualität des eingesetzten Personals und damit auf Basis der
    • persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Bauleiters. Diese werden wie in Ziffer 5.3.2 und 5.5.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) gewertet.
  • Honorarangebot: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Grundlage des Honorarangebots, das wir in Ziffer 5.3.3 und 5.5.2 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) gewertet wird.

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