Frist abgelaufen

Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren „Brücke Birkenauer Straße“, Verbindung Columbus – FRANKLIN Mitte

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.06.2025
Angebotsfrist
Nach Abzug der US-Streitkräfte entsteht im Norden von Mannheim der neue Stadtteil FRANKLIN. Das Quartier liegt rund 5,5 km nordöstlich der Mannheimer Innenstadt, südlich von Viernheim (Hessen). Zwischen 2016 und 2026 werden auf FRANKLIN Wohnangebote für ca. 10.500 Menschen und etwa 2.000 Arbeitsplätze entstehen. Von der Entwicklung des neuen Stadtteils und der neu entstehenden Infrastruktur sollen auch die umliegenden Quartiere profitieren. Daher spielt das Thema Vernetzung und Verbindung der angrenzenden Stadtteile und Zentren eine wichtige Rolle bei der Entwicklung FRANKLINs. Mit dem sich gerade im Bau befindlichen FRANKLIN Steg erhält Mannheim eine direkte Rad- und Fußwegüberquerung der Bundesstraße B38 und verbindet die Stadtteile Vogelstang und FRANKLIN miteinander. Hierbei verläuft die Erdrampe, die auf der Columbus-Seite am FRANKLIN Steg anschließt, über den geplanten Columbus Park und endet auf Höhe des Columbus Pfades. Um von hier aus auf direktem Weg Richtung Stadtquartier FRANKLIN-Mitte zu gelangen, ist die Querung der Birkenauer Straße wie auch der Stadtbahnlinie 5 über eine weitere Brückenverbindung erforderlich. Der barrierefreie Anstieg soll mit einer Erdrampe im Columbus Park erfolgen, an die die Brücke anschließt. Nach der Überquerung der Birkenauer Straße soll sie durch das an der nördlichen Straßenseite geplante Hochhaus, den Hochpunkt „M“, verlaufen und somit das Flurstück Nr. 7607/21 überspannen. Die Überspannungslänge beträgt ca. 65m mit einer Zwischenstütze im Grünstreifen der Birkenauer Straße. Erst danach soll sie wieder auf das Geländeniveau herabgeführt werden. Die genaue Wegeführung ist mit Ausnahme der Zwangspunkte bei der Führung durch den Hochpunkt "M" noch nicht festgelegt, genauso wie die Gradiente, die Konstruktion und die Gestaltung der Brücke, die Gegenstand des vorliegenden Wettbewerbs sind. Zwingend einzuhalten ist dabei die Kostengrenze in Höhe von 5,5 Mio Euro (brutto alle Kgr, Fortschreibung nach Baukostenindex des statistischen Bundesamtes) für das gesamte Bauwerk, einschließlich der Erdrampe, der frühestmögliche Start des Baubeginns ist im Jahr 2028. Ziel ist es, durch das Brückenbauwerk auch einen gestalterischen Beitrag zur Entwicklung des neuen Stadtteils zu leisten und einen Beitrag zu einem adäquaten Stadteingang zu erhalten.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.25
Teilnahmefrist
09.07.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Mannheim, Deutschland
E-Mail
farsad.tawakol@mwsp-mannheim.de
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Telefon
+49 621 3096 677
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen ERST ZUM VERHANDLUNGSVERFAHREN nachgewiesen werden)

    • __Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 8 ab 01.01.2015, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt 3.1). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger. Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen auf dem zur Verfügung gestellten Formblatt 3.2 darzustellen:
    • __Nachweis einer Referenz für den Neubau oder Ersatzneubau einer Fuß-, Rad- oder Straßenbrücke
    • Objektplanung Ingenieurbauwerk (HZ III §43 HOAI
    • LPH 6-8 Beginn ab dem 01.01.2015, unabhängig v. Größe und Kosten) (Formblatt 3.2) Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Werden mehr als 3 Projekte pro Leistungsbild näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt.
  • (müssen ERST ZUM VERHANDLUNGSVERFAHREN nachgewiesen werden)

    • __Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Bauingenieurwesen über mind. 3, im Bereich Architektur über mind. 3 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar, inkl. Büroinhaber) verfügen. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen bzw. Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.
    • __Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und - bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen (Eignungsleihe § 47 VgV).
    • (muss ERST ZUM VERHANDLUNGSVERFAHREN nachgewiesen werden)
    • Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist vom Bauingenieur eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3.000.000 Euro für Personenschäden und über 2.000.000 Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für den Architekten in Höhe von 3.000.000 Euro für Personenschäden und 2.000.000 Euro für sonstige Schäden. Bei Versiche-rungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.

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