Veröffentlichung 17.02.26 | Abgabefrist 17.03.26 | Öffnung 17.03.26 | Vertragsbeginn 04.05.26 |
Eignungskriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dieListe des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Präqualifikationsverzeichnis).Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen,dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikationerfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit demAngebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatzvon Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für dieseabzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unterder diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die derNachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zurEignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen,die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
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