Frist abgelaufen

Neugestaltung Stadtkern Leutkirch (HOAI Ing.bau)

Auftraggeber
Veröffentlicht
05.08.2025
Angebotsfrist
Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu betreibt eine intensive Innenstadtentwicklung und wird bereits mit einem vierten Sanierungsgebiet um den Bereich der mittelalterlichen Altstadt vom Land Baden-Württemberg dabei unterstützt. Das Sanierungsgebiet "Entlang der Eschbach" ist seit 2020 Teil dieser Innenstadtentwicklung. Im 1. Quartal 2023 wurde ein Realisierungswettbewerb für die Vorplanung der öffentlichen Freiflächen und Straßen im Stadtkern der Altstadt Leutkirch ausgeschrieben und parallel dazu ein Bürgerbeteiligungsprozess initiiert. Ziel ist es, vorhandene städtebauliche, gestalterische und funktionale Defizite zu beseitigen und Aufwertungsmaßnahmen durchzuführen. Das übergeordnete Ziel der Aufwertungsmaßnahmen ist die Stärkung des Stadtkerns bzw. der engeren Altstadt als urbaner Begegnungsraum, als Versorgungszentrum und als Wohnstandort durch eine funktional-verkehrliche Neuordnung großer Straßenabschnitte, die Neugestaltung von zentralen Straßenabschnitten und Platzflächen sowie durch eine ökologische und gestalterische Aufwertung entlang des Eschach-Flusslaufes. Die Realisierung wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen, der BA 1, bestehend aus den BA 1.1 bis 1.4, ist Teil der gegenständlichen Ausschreibung. Im Zuge der umfassenden Umgestaltung des Altstadtkerns wird zeitgleich die vorhandene Infrastruktur saniert bzw. erneuert. Die Planungen - auf Grundlage von HOAI-Leistungsbildern - der Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen der vorgenannten Infrastruktur sind Gegenstand der gegenständlichen zu vergebenen Leistungen. Das gegenständliche Planungsgebiet ist Teil des Sanierungsgebiets "Entlang der Eschbach". Es umfasst den dargestellten Altstadtkern im Bereich des ersten Bauabschnitts (BA 1), der in die Teilbereiche BA 1.1 bis BA 1.4 untergliedert ist. Die Gesamtfläche beträgt rund 7.900 m². Konkret handelt es sich um den Bereich der Marktstraße zwischen den Hausnummern 3/4 und 26/27 sowie den Marktplatz einschließlich der östlichen Kornhausstraße und des Gänsbühls, der östlichen Lammgasse und des westlich angrenzenden Bereichs der Katholischen Kirche.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
05.08.25
Teilnahmefrist
05.09.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Leutkirch im Allgäu, Deutschland
Vertragslaufzeit
3 Tage
E-Mail
info@leutkirch.de
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Telefon
07561 87-0
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Website
https://www.leutkirch.de/willkommen
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • (2.1.1) Erklärung des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zugeordnet ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt wurde, und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes für Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig festgesetzt worden ist. Auf § 123 Abs. 2 GWB wird ausdrücklich verwiesen.

  • (2.1.2) Erklärung des Bieters, dass (a) sein Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB), und (b) keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung für einen unter vorstehendem lit. (a) genannten Verstoß vorliegt.

  • (2.2.1) Erklärung des Bieters, dass für ihn keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB vorliegen.

  • (2.2.2) Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren (a) gem. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), und/oder (b) gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), und/oder (c) gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

  • (2.4.1) Erklärung des Bieters, dass er sich im Falle einer Beauftragung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. 1, S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I, S. 1942), nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichten lassen wird.

  • (2.4.2) Erklärung des Bieters, dass er die Regularien der RUS-Sanktionspakete der Europäischen Union bisher eingelahten hat und auch zukünftig einhalten wird. Eine Übersicht und weiterführende Informationen zu den RUS-Sanktionspaketen finden sich beispielsweise unter dem Link: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Restriktive_Massnahmen_Russland/restriktive_massnahmen_russland_node.html

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