Veröffentlichung 05.08.25 | Teilnahmefrist 05.09.25 |
Eignungskriterien
(2.1.1) Erklärung des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zugeordnet ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt wurde, und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes für Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig festgesetzt worden ist. Auf § 123 Abs. 2 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
(2.1.2) Erklärung des Bieters, dass (a) sein Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB), und (b) keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung für einen unter vorstehendem lit. (a) genannten Verstoß vorliegt.
(2.2.1) Erklärung des Bieters, dass für ihn keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB vorliegen.
(2.2.2) Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren (a) gem. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), und/oder (b) gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), und/oder (c) gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
(2.4.1) Erklärung des Bieters, dass er sich im Falle einer Beauftragung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. 1, S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I, S. 1942), nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichten lassen wird.
(2.4.2) Erklärung des Bieters, dass er die Regularien der RUS-Sanktionspakete der Europäischen Union bisher eingelahten hat und auch zukünftig einhalten wird. Eine Übersicht und weiterführende Informationen zu den RUS-Sanktionspaketen finden sich beispielsweise unter dem Link: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Restriktive_Massnahmen_Russland/restriktive_massnahmen_russland_node.html
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