Veröffentlichung 20.06.24 | Fragenfrist 26.07.24 | Teilnahmefrist 31.07.24 | Vertragsbeginn 01.12.24 |
Eignungskriterien
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit DeckungssummenfürPersonenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5Mio.EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates desAbkommensüber den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenenVersicherungsunternehmens vorVertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. DieBerufshaftpflichtversicherung musswährend der gesamten Vertragszeit unterhalten undnachgewiesen werden. Es ist zugewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus demVertrag Versicherungsschutz inHöhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fallist der Nachweis zu erbringen,dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahrmindestens das Zweifacheder Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auchdurch eine Erklärung desVersicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses denAbschluss der gefordertenHaftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfallzusichert. BeiVersicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidungnach Sach- undPersonenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmenserforderlich, dassbeide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit dengefordertenDeckungssummen abgesichert sind.
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der AnlageReferenzliste: Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfungzumindest die Leistungsphasen 2-8 von dem Bewerber erbracht worden und abgeschlossensind (Mindestanforderung). Referenzen werden erst ab Baukosten in Höhe von 1,94 Mio. €(KGr. 300 + 400 nach DIN 276, ohne Mehrwertsteuer) gewertet (Mindestanforderung). DerReferenzzeitraum der Referenzprojekte muss zwischen Juni 2014 und dem Zeitpunkt derEignungsprüfung liegen, die Leistungsphase 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen unddie Leistungsphase 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein (Mindestanforderung). DieReferenzprojekte Objektplanung Gebäude müssen mindestens der Honorarzone IIIzugeordnet sein (Mindestanforderung). Es werden alle Referenzprojekte gewertet, derenUrheberschaft den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist (Mindestanforderung).Referenzen über in einem anderen Büro erbrachte Planungsleistungen können einemBewerber zugerechnet werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, diefür die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in dem sich bewerbenden Bürobesteht. In diesem Fall ist vom Bewerber eine Bestätigung in Form einer Eigenerklärung zu o.g. Sachverhalt vorzulegen. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im FormblattReferenzliste abgefragten Angaben zu machen. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat. b)Eigenerklärung des Bewerbers zur Anzahl derMitarbeiter im Bereich Objektplanung Gebäude im Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahlder Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Objektplanung Gebäude (technischeMitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2021, 2022und 2023.Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte sind aufVollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch zurunden. Die Anzahl der Mitarbeiter (Bereich Objektplanung Gebäude) wird erst ab 3,00Mitarbeiter gewertet (Mindestanforderung).
Die Bewertung erfolgt anhand der in der Eignungsmatrix aufgeführten Kriterien.Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Je Kriterium ist maximal die inKlammern angegebene Punktzahl erreichbar. Beschreibung: 1. Erfahrung in Planung undAusführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- undBeratungsanforderungen: 1.1 Bauvorhaben vergleichbarer Größe (20 Punkte) 1.2 Art derBauaufgabe: Neubau / Erweiterung (10 Punkte) 1.3 Planung und Ausführung von öffentlichgeförderten Bauvorhaben (20 Punkte) 2. Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte) Erfüllen mehrereBewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiverAuswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den Bewerbern die Auswahl perLos getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, diezur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrenseingeladen werden sollenInformationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angeboteohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
Zuschlagskriterien
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
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