Veröffentlichung 20.06.24 | Fragenfrist 18.07.24 | Abgabefrist 02.10.24 | Öffnung 02.10.24 | Vertragsbeginn 01.12.24 |
Eignungskriterien
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen fürPersonenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio.EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommensüber den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vorVertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung musswährend der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zugewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz inHöhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen,dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifacheder Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung desVersicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der gefordertenHaftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. BeiVersicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- undPersonenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dassbeide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den gefordertenDeckungssummen abgesichert sind.
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste: Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphasen 2-8 von dem Bewerber erbracht worden und abgeschlossen sind (Mindestanforderung). Referenzen werden erst ab Baukosten in Höhe von 1,94 Mio. € (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, ohne Mehrwertsteuer) gewertet (Mindestanforderung). Der Referenzzeitraum der Referenzprojekte muss zwischen Juni 2014 und dem Zeitpunkt der Eignungsprüfung liegen, die Leistungsphase 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die Leistungsphase 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein (Mindestanforderung). Die Referenzprojekte Objektplanung Gebäude müssen mindestens der Honorarzone III zugeordnet sein (Mindestanforderung). Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist (Mindestanforderung). Referenzen über in einem anderen Büro erbrachte Planungsleistungen können einem Bewerber zugerechnet werden, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in dem sich bewerbenden Büro besteht. In diesem Fall ist vom Bewerber eine Bestätigung in Form einer Eigenerklärung zu o.g. Sachverhalt vorzulegen. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste abgefragten Angaben zu machen. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat. b)Eigenerklärung des Bewerbers zur Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Objektplanung Gebäude im Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Objektplanung Gebäude (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2021, 2022 und 2023.Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch zu runden. Die Anzahl der Mitarbeiter (Bereich Objektplanung Gebäude) wird erst ab 3,00 Mitarbeiter gewertet (Mindestanforderung).
Die Bewertung erfolgt anhand der in der Eignungsmatrix aufgeführten Kriterien. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar. Beschreibung: 1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen: 1.1 Bauvorhaben vergleichbarer Größe (20 Punkte) 1.2 Art der Bauaufgabe: Neubau / Erweiterung (10 Punkte) 1.3 Planung und Ausführung von öffentlich geförderten Bauvorhaben (20 Punkte) 2. Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Zuschlagskriterien
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
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