Veröffentlichung 30.06.25 | Teilnahmefrist 06.08.25 |
Eignungskriterien
Zur Teilnahme zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Ingenieur:innen der Tragwerksplanung, Ingenieur:innen der Elektrotechnik und Ingenieur:innen der Versorgungstechnik, welche jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt sind und die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind. Weiteres zur Qualifikation der Auftragnehmenden gem. § 75 VgV ist den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen. Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.
Folgende Mindestanforderungen wird an die Bewerbenden gestellt: Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für die zu erbringenden Leistungen der GENERALPLANUNG. Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme gem. RBBau für Personenschäden je Schadensfall von mindestens 1.500.000,- Euro und für sonstige Schäden je Schadensfall von mindestens 1.000.000,- Euro oder eine Erklärung, dass die bietende Person/jedes Mitglied einer Bietendengemeinschaft eine solche Versicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird (= Mindeststandard). Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.
A: Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023): Mindestanforderung: >= 200.000,- EUR p.a. im Mittel. B: Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne § 55 HOAI, ALG 1 bis 8, § 53 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023): Mindestanforderung: >= 300.000,- EUR p.a. im Mittel, davon mind. 150.000,- in den ALG 1,2,3,7 und 8 und mind. 150.000,- in den ALG 4,5 und 6 // NACHWEIS ERST NACH AUFFORDERUNG ! Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.
Diese Kriterien beziehen sich auf die Fachkunde in Bezug auf vergleichbare Projekte. Maßgeblich für alle Referenzprojekte ist der Zeitpunkt der Fertigstellung innerhalb der letzten fünf Jahre (frühester Stichtag für den Abschluss der LPH 8 § 34 HOAI 01.06.2020, spätester Stichtag Bewerbungsschluss). . A: Professionelle Kriterien für Architekt:innen Die Architekt*innen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre verantwortlich zeichnen für die Planung und Realisierung (mind. LPH 2 bis 8 komplett erbracht und abgeschlossen) von einem Referenzprojekt, das mind. folgende Anforderungen erfüllt: Ein hochbauliches Vorhaben für ein vergleichbares Gebäude (Neubau, Projektkosten KG 300+400 >= 2 Mio Euro netto, Honorarzone III oder höher). . Professionelle Kriterien für Ingenieur*innen der Versorgungstechnik/Elektrotechnik // NACHWEIS ERST NACH AUFFORDERUNG ! Eine dem Aufgabenteil der Technischen Gebäudeausrüstung vergleichbare erbrachte Planungsleistung (Neubau, Projektkosten KG 400 >= 500.000,- Euro netto, Honorarzone II oder III), mindestens LPH 2-8 gem. §55 HOAI, ALG 1, 2, 3 und 8 sowie 4 und 5 innerhalb der letzten 5 Jahre. DIESER NACHWEIS ERFOLGT ERST NACH DER EINLADUNG ZUR TEILNAHME AM WETTBEWERB. Die genannte Mindestpunktzahl 1 stellt die Mindestanforderung dar.
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