Frist abgelaufen

Neubau Feuerwehrgerätehaus in der Stadt Kusel; hier: Außenanlage und Tiefbauarbeiten

Auftraggeber
Veröffentlicht
25.09.2024
Angebotsfrist
28.10.2024
Außenanlage und Tiefbauarbeiten
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
25.09.24
Abgabefrist
28.10.24
Öffnung
28.10.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Kusel, Deutschland
Vertragslaufzeit
6 Tage
E-Mail
vergabestelle@vgka.de
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Telefon
+49 63816080129
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Website
https://www.deutsche-evergabe.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen

    • - Eigenerklärung des
    • Bieters, dass in seiner Person oder durch ein
    • Verhalten seiner Person das Verhalten einer
    • Person, die ihm zuzurechnen ist, keine
    • Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB sowie § 6e EU VOB/A
    • begründet sind. - Eigenerklärung des Bieters, dass
    • in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner
    • Person das Verhalten einer Person, die ihm
    • zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§
    • 21, 23 Abs. 1, 2 AEntG, §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG,
    • § 21 SchwarzArbG, § 22 des
    • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder § 98c
    • AufenthG infolge der Belegung mit einer Geldbuße
    • in Höhe von wenigstens 2.500 € bzw. infolge einer
    • rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als drei
    • Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von
    • mehr als 90 Tagessätzen wegen illegaler
    • Beschäftigung vorliegen. - Eigenerklärung des Bieters,
    • dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von
    • Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
    • nachgekommen ist. - Eigenerklärung des Bieters
    • zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. -
    • Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in
    • ein Unternehmens- (z.B. Handelsregister) oder
    • Berufsregister.
    • Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der
    • Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
    • Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
    • Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu
    • den genannten Personen oder Unternehmen, die
    • einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
    • aufweisen. Angabe im Formblatt „Eigenerklärung
    • Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 8332014“ Für
    • die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen)
    • sind die entsprechenden Formblätter in den
    • Vergabeunterlagen beigefügt. Für die vorgenannten Auskünfte
    • (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
    • beigefügt (Formblatt 124, Erklärung Russland Sanktionen).
    • Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen.
    • Präqualifizierte Unternehmen können den
    • Nachweis der Eignung " Befähigung zur
    • Berufsausübung einschließlich Auflagen
    • hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
    • Handelsregister " durch Vorlage des Zertifikates
    • über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64
    • der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes
    • amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite
    • Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de)
    • führen. Der Nachweis der Eignung durch eine
    • Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis
    • enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht
    • von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an
    • die beizubringenden Eigenerklärungen und
    • Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der
    • gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu
    • belegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
    • haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit
    • dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten
    • Formblätter, alternativ eine ausgefüllte
    • Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
    • aus denen die geforderten Angaben hervorgehen,
    • vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in
    • deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
    • Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den
    • Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als
    • Nachweise vorzulegen: - Nachweis über die
    • Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
    • bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates
    • entsprechender Nachweis (wie Handelsregister,
    • Partnerschaftsregister, Berufskammern der
    • Länder, Handwerksrolle), nicht älter als 12
    • Monate. Die Vergabestelle behält sich vor,
    • entsprechende Eignungsnachweise wie
    • Bescheinigung des Finanzamtes,
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der
    • Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft, die zur
    • Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu
    • verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen
    • von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die
    • Auskünfte für jedes Mitglied der
    • Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der
    • Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten
    • bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten
    • abzugeben.
  • Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen

    • -Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des
    • Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs.
    • 4 Nr. 4 VgV, §6a Nr. 2 c) VOB/A EU). - Eigenerklärung zu
    • Insolvenzverfahren und Liquidation. Angabe im
    • Formblatt „124“
    • -Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen
    • sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer
    • Unternehmer bedient, und dass die dann
    • erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 6a Nr. 3 i) VOB/A EU).
    • Falls zutreffend Angabe im Formblatt
    • „233- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ und
    • „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - 236“
    • Für die vorgenannten Auskünfte
    • (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden
    • Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt.
    • Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot
    • einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen
    • können den Nachweis der Eignung "
    • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit "
    • durch Vorlage des Zertifikates über den
    • erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der
    • Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches
    • Verzeichnis, z.B. bundesweite
    • Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de)
    • führen. Der Nachweis der Eignung durch eine
    • Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis
    • enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht
    • von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an
    • die beizubringenden Eigenerklärungen und
    • Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der
    • gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu
    • belegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
    • haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit
    • dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten
    • Formblätter, alternativ eine ausgefüllte
    • Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
    • aus denen die geforderten Angaben hervorgehen,
    • vorzulegen Bescheinigungen, die nicht in
    • deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
    • Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere
    • Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur
    • Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu
    • verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen
    • von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die
    • Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der
    • Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der
    • Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten
    • bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom
    • Dritten abzugeben.
  • Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen

    • -Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren.
    • -Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte.
    • -Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen
    • sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer
    • Unternehmer bedient, und dass die dann
    • erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 6a Nr. 3 i) VOB/A EU).
    • Falls zutreffend Angabe im Formblatt
    • „233- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ und
    • „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - 236“
    • Für die vorgenannten Auskünfte
    • (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden
    • Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt.
    • Für die vorgenannten Auskünfte
    • (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden
    • Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt (FB 124).
    • Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot
    • einzureichen. -Präqualifizierte Unternehmen können
    • den Nachweis der Eignung "Technische und
    • berufliche Leistungsfähigkeit" durch Vorlage des
    • Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein
    • Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU
    • entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B.
    • bundesweite Präqualifizierungsdatenbank
    • (www.pq-vol.de) führen. Nicht präqualifizierte
    • Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
    • Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die
    • benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte
    • Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
    • aus denen die geforderten Angaben hervorgehen,
    • vorzulegen Bescheinigungen, die nicht in
    • deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
    • Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Die Vergabestelle behält sich vor, weitere
    • Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur
    • Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu
    • verlangen bzw. einzuholen, Angaben zu Arbeitskräften.
    • Werden die Leistungen
    • von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die
    • Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der
    • Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der
    • Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten
    • bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom
    • Dritten abzugeben.

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