Die Stadt Rastatt beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses an der Zaystraße, Rastatt, mit einer BGF von ca. 8.500,00 qm. Für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis (1. Preisträger) den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Kosten des Projektes (KG 300+400) werden derzeit auf ca. 29,0 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung
des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: ca. Dezember 2024.
Das Grundstück der neuen Feuerwache grenzt unmittelbar westlich an die verlängerte Zaystraße, die Kreisstraße K3740 an. Diese geht in diesem Abschnitt von der OD (ODV) in die freie Strecke über und stellt ein zügiges Ausrücken sowohl in Richtung Innenstadt als auch in die nördlichen Randlagen des Stadtgebietes, zur Autobahn und in die Ortsteile sicher. Entlang der Zaystraße sieht der Entwurf die Alarmausfahrt vor. Zur Entzerrung der Abläufe erfolgt die Trennung der ein- und der ausrückenden Kräfte. An der südlichen Grenze des Feuerwehrgrundstückes ist eine Verbindungsstraße zwischen der Zaystraße und der Brufertstraße vorgesehen. Letztere - respektive deren Verlängerung in nördlicher Richtung - begrenzt das Feuerwehrgrundstück an dessen westlicher Grenze, an der der Siegerentwurf auch die Zufahrten für die hauptamtlichen FW-Kräfte und die einrückenden freiwilligen Feuerwehrkräfte vorsieht.
Die südliche Verbindung sowie die Verlängerung der Brufertstraße in nördlicher Richtung sollen zukünftig auch der verkehrlichen Erschließung eines Wohnbaugebietes zwischen Murg, der im Norden verlaufenden Landesstraße 77a und der Kreisstraße 3740 dienen.
Die Verkehrsanlagenplanung muss die Schnittstellen zwischen öffentlichem Verkehr und dem Verkehr auf dem Grundstück herausarbeiten und geeignete Lösungen erarbeiten, um sichere, reibungslose Verkehrsabläufe gewährleisten zu können. Insbesondere an den Anbindungspunkten zur - klassifizierten - Kreisstraße K3740 sind darüber hinaus die notwendigen Abstimmungen mit den zuständigen Straßenbaulastträgern vorzunehmen und geeignete Lösungen (Straßenquerschnitte, Knotenpunktformen etc.) zu planen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Verkehrsanlagenplanung, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß §§ 47 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.