Planungsaufgaben für die Technische Gebäudeausrüstung
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz beabsichtigt ein bedarfsgerechtes Feuerwehrgerätehaus für die Feuerwehreinheit Guntersblum am südlichen Ortsrand an der L439 zu errichten es handelt sich um das Grundstück (Flur 53, Flurstück 57/2). Lageplan anbei.
Das Raumprogramm umfasst in wesentlichen Teilen die Fahrzeughalle bestehend aus:
(6 Stellplätze +1 Waschplatz), Lagerflächen, Werkstatt, Sanitärräume, Umkleide/Spind Räume, Flurflächen, Foyer, Schulungsraum, Büro, Garderobe, Atemschutzwerkstatt, Küche.
Es ist zusätzlich eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) sowie eine Atemschutzwerkstatt zu planen.
Für die FEZ sollen zum Teil Bestandsgeräte aus der bisherigen FEZ Zentrale am Standort der Hauptwache Nierstein-Oppenheim wiederverwendet werden, dies ist zu planen und zu koordinieren. Der Schulungsraum wird als Lagezentrum im Katastrophenfall genutzt werden und muss daher einen erhöhten Ausbaustandard erhalten (Elektro, EDV, Schallwerte etc.)
Im Außenbereich sind Flächen zu Übungszwecken, Parken, eine Freifläche, Versickerungsflächen und die Vorfläche vor der Fahrzeughalle zu berücksichtigen.
Der Gesamtflächenbedarf sowie die Berechnungen zum umbauten Raum, GFZ usw. sind den Unterlagen beigefügt und beträgt ca. 2.200 qm
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Aufstellung
Geplant ist ein erdgeschossiger Baukörper. Der letzte B-Planstand ist den Unterlagen beigefügt.
Voraussichtlicher Baubeginn ist Anfang 2025. Die geschätzte Bauzeit beläuft sich auf
18 Monate.
Die Verbandsgemeinde strebt für die eigenen Liegenschaften Gebäude mit höchst energieeffizienter Bilanz an. In Bezug auf das energetische Konzept möchte sich die Verbandsgemeinde einer maximalen Autarkie nähern, 96 Stunden soll das Gebäude mindestens unabhängig betrieben werden können.
Für die Umsetzung dieser Ziele ist bereits ein Berater zur Erstellung eines geeigneten wirtschaftlichen Konzeptes beauftragt worden, der die Fachplanung unterstützt.
Der Beginn der Planung für die Fachingenieure ist direkt nach Erteilung des Zuschlages nach Ausschreibung vorgesehen. Hier wird eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den beauftragten Architekten erwartet.
Die Abstimmung des Grundrisses mit der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) ist bereits erfolgt. Nach Beendigung der LPH 3 (Fachplanung) folgt eine bisher noch unbestimmte Genehmigungsphase in Abhängigkeit zu den Anforderungen der ADD und der Kreisverwaltung nach Einreichen des Bauantrages .