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Neubau Campus Zentralklinikum Magdeburg – NCZMD –Ausführungsleistungen Ausbau

Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. (UKMD) bildet gemeinsam mit der Medizinischen Fakultät (FME) der Otto-von-Guericke Universität (OvGU) die Universitätsmedizin Magdeburg (UMMD). In diesem Zusammenschluss werden Forschung, Lehre (FME) und Patientenversorgung (UKMD) vereint. Mit ca. 1.100 Betten ist die Universitätsmedizin das größte Krankenhaus der Stadt Magdeburg und auch die größte medizinische Einrichtung im nördlichen Sachsen-Anhalt. Die bauliche Klinikstruktur ist insbesondere durch Dezentralität geprägt. Der Hauptcampus mit einer Gesamtfläche von ca. 300.000 qm befindet sich an der Leipziger Straße 44. Die Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Geburtshilfe und Reproduktionsmedizin sowie der stationäre Bereich der Universitätsaugenklinik sind am Außenstandort in der Gerhart-Hauptmann-Straße 35 verortet (Entfernung Luftlinie ca. 3 km). Der Hauptcampus ist durch eine Pavillonstruktur gekennzeichnet. Kliniken, Ambulanzen, Labore, Logistik sowie Forschung und Lehre sind dezentral auf dem Gelände verteilt. Insgesamt sind über beide Standorte 26 Kliniken sowie 19 Institute und weitere selbstständige bzw. zugeordnete Bereiche verteilt. Neben Forschung und Lehre bietet die Universitätsmedizin Magdeburg das gesamte Spektrum einer multiprofessionellen und hochspezialisierten medizinischen Maximalversorgung. Die gesamte Universitätsmedizin beschäftigt etwa 4.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Forschung, Lehre, Patientenversorgung und Verwaltung. Weiterhin sind insgesamt ca. 1.500 Studentinnen und Studenten an der Medizinischen Fakultät sowie weitere im Masterstudiengang Immunologie eingeschrieben. Die aktuelle bauliche Struktur des UKMD ist gekennzeichnet von einer dislozierten Gebäudestruktur, abgängiger baulichtechnischer Infrastruktur sowie weiten Wegen und nicht mehr zeitgemäßer Funktionsstrukturen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die UMMD für die künftigen Herausforderungen der universitären Medizin aufzustellen und drängende bauliche Probleme zu lösen. Der Neubau des Zentralklinikums soll die bisher dislozierten Kliniken und Funktionsstellen des Universitätsklinikums in einer zentralisierten und baulich-funktional optimierten Struktur zusammenführen und damit eine nicht mehr zeitgemäße Situation auflösen. Unter Berücksichtigung der Bestandsflächen in den Häusern 60a und 60b werden künftig ein Großteil der klinischen Bereiche und ein überwiegender Anteil der gesamten Nutzflächen des UKMD im Komplex Zentralklinikum verortet. Der Neubau des „Neuer Campus Zentralklinikum“ ist das größte Bauvorhaben des Landes Sachsen-Anhalt und erfolgskritisch für die Zukunftsfähigkeit des Standorts an der Leipziger Straße. Die planerische und bauliche Umsetzung ist dabei auf mehrere einzelne, voneinander abhängige Einzelvorhaben aufgeteilt. Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahmen sowie der heterogenen Art der Vorhaben ist dies sowohl inhaltlich als auch organisatorisch geboten. Das derzeit beschlossene Budget für die Gesamtmaßnahme beträgt ca. 1 Mrd. €, wovon ungefähr die Hälfte allein auf den Neubau des Zentralklinikums (Bauabschnitte 1 und 2) entfällt. Der Fokus der Gebäudefunktion soll auf den Einklang medizinisch zeitgemäßer und zukunftsfähiger Abläufe, effizienter betrieblicher Strukturen und sparsamer Lösungen gelegt werden. Daneben sind folgende Anforderungen zwingend zu berücksichtigen: - Es muss sichergestellt werden, dass eine moderne, sichere, wettbewerbsfähige, rechtskonforme Krankenversorgung am Standort der Universitätsmedizin Magdeburg möglich wird und die derzeitigen Sicherheitsrisiken minimiert werden. - Die Planung soll zukunftsfähig und innovativ sein. - Es soll ein höchstmöglicher Stand der Automatisierung berücksichtigt werden. - Die Planung des Zentralklinikums muss so erfolgen, dass ein hochgradig flexibler Bau entsteht. Diese Flexibilität soll ermöglichen, dass eine Umnutzung durch andere medizinische Fachrichtungen möglich ist; ggfs. auch infolge einer geänderten Medizinstrategie. Das komplexeste und medizinisch wichtigste Vorhaben ist dabei der Neubau des neue Zentralgebäudes für die Krankenversorgung, welches gemäß den Vorgaben der vorliegenden Masterplanung direkt an die Bestandsgebäude Haus 60a und Haus 60b anschließt und mit diesen eine Einheit bilden soll. Das neue Zentralgebäude ist in Planung, Ausführung und Betrieb, aber auch in der Vorbereitung des Verfahrens ein hochkomplexes Projekt mit multifaktoriellen Abhängigkeiten und einer Vielzahl an Nutzern. Herausfordernd ist auch die Einordnung des neuen Baukörpers in die Bestandsstrukturen unter Berücksichtigung vorhandener, zum Teil denkmalgeschützter Bestandsgebäude. Aufgrund der komplexen Anforderungen an den Neubau des Zentralklinikums hat sich derAuftraggeber, die IPS GmbH, entschlossen diesen Teil des Gesamtprojektes als Integrierte Projektabwicklung (IPA) zu realisieren. Insgesamt werden folgende IPA-Partner in der Planung und Ausführung beauftragt: Schlüsselgewerk 1: ELT-Ausführung – Technische Ausrüstung (Elektrische Anlagen) Schlüsselgewerk 2: HLS-Ausführung – Technische Ausrüstung (ohne elektrische Anlagen) Schlüsselgewerk 3: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Schlüsselgewerk 4: Erweiterte Objektplanungsleistungen Schlüsselgewerk 5: MSR/GLT Planung und Ausführung Schlüsselgewerk 6: Medizintechnik Planung und Ausführung (KG 473), schlüsselfertig mit KG 300 und 400 Schlüsselgewerk 7: Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung Schlüsselgewerk 8: Ausführungsleistungen Ausbau Schlüsselgewerk 9: Ausführungsleistungen erweiterter Rohbau/Spezialtiefbau
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
02.06.26
Teilnahmefrist
02.07.26
Vertragsbeginn
31.12.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Magdeburg, Deutschland
E-Mail
info@ips-lsa.de
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Telefon
+49 39 19 90 01 50 0
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Website
https://ips-lsa.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bewerber hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen.
    • Diese Befähigung und Erlaubnis ist, sofern der Bewerber seinen Sitz in einem Staat hat, in welchem für die Berufsausübung die Eintragung in ein Berufsregister erforderlich ist, durch Vorlage der entsprechenden Eintragung als Nachweis vorzulegen
    • in anderen Fällen durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder der Eintragung in die Handwerksrolle oder einer Gewerbeanmeldung.
    • Zudem ist die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Sollten ausländische Unternehmen aufgrund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft befreit sein, haben sie nachzuweisen, dass sie in der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung ihres Heimatlandes versichert sind. Sofern eine solche Befreiung nicht besteht haben ausländische Unternehmen für den Fall, dass ihr Angebot den Zuschlag erhalten soll, spätestens vor Erteilung des Zuschlags die Versicherung in der deutschen Berufsgenossenschaft nachzuweisen.
  • Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten folgende Mindestanforderungen

    • Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) des Bewerbers, welchen dieser mit im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 erzielt hat, muss
    • EUR 20.000.000,00
    • betragen.
    • Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine oder mehrere der nachfolgenden Bestätigungen zu verlangen:
    • entsprechende Bankerklärungen,
    • Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen aus Jahresabschlüssen,
    • eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, höchstens in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 und nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
    • Das Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ (netto) in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 für Bau- und Lieferleistungen der Ausführungsleistungen „Ausbau“ wird wie folgt gewertet:
    • EUR 20.000.000,00 bis EUR 25.000.000,00 10 Punkte
    • EUR 25.000.000,01 bis EUR 30.000.000,00 20 Punkte
    • EUR 30.000.000,01 bis EUR 35.000.000,00 30 Punkte
    • mehr als EUR 35.000.000,00 40 Punkte
    • Die nach der o. g. Bewertung erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ erreichte Punktzahl mit dem Faktor 2,0 multipliziert wird, die so gewichtete Punktzahl stellt die Wertungspunktzahl im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ dar (erreichte Punktzahl im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ x 2,0 = Wertungspunktzahl). Im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ ist demnach eine Wertungspunktzahl von maximal 80 Wertungspunkten möglich.
  • Es sind zwei Referenzen (sog. „Mindestreferenzen) vorzulegen, welche jeweils die nachfolgenden Anforderungen erfüllen müssen

    • Mindestreferenz 1
    • Gebäudeart/Gebäudenutzung: komplexe Gebäudetypologien, Sonderbau wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Labore, komplexe Produktionsstätten usw.
    • Erbrachte Leistungen: Ausführungsleistungen „Ausbau“
    • Herstellkosten im Leistungsbild min. EUR 10.000.000,00 (netto)
    • „Ausführungsleistungen Ausbau“
    • Leistungserbringung: Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags
    • Mindestreferenz 2
    • Gebäudeart/Gebäudenutzung: komplexe Gebäudetypologien, Sonderbau wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Labore, komplexe Produktionsstätten usw.
    • Erbrachte Leistungen: Ausführungsleistungen „Ausbau “
    • Herstellkosten im Leistungsbild: min. EUR 8.000.000,00 (netto)
    • „Ausführungsleistungen Ausbau“
    • Leistungserbringung: Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags
    • („Leistungserbringung“ ist die Ausführung wesentlicher Teile der Leistung einschließlich der Abnahme)
    • Zum Nachweis hat der Bewerber die Vergabeunterlage 05 Referenzen Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Referenzen sind unternehmensbezogen einzureichen.
    • Die beiden “Mindestreferenzen” werden jeweils werden jeweils anhand der Baukosten (Herstellkosten)” der Ausführungsleistungen „Ausbau“ wie folgt gewertet:
    • Mindestreferenz 1
    • von EUR 10.000.000,00 (netto) bis EUR 15.000.000,00 (netto) 4 Punkte
    • von EUR 15.000.000,01 (netto) bis EUR 20.000.000,00 (netto) 8 Punkte
    • von EUR 20.000.000,01 (netto) bis EUR 25.000.000,00 (netto) 12 Punkte
    • von EUR 25.000.000,01 (netto) bis EUR 30.000.000,00 (netto) 16 Punkte
    • mehr als EUR 30.000.000,00 (netto) 20 Punkte
    • Mindestreferenz 2
    • von EUR 8.000.000,00 (netto) bis EUR 12.000.000,00 (netto) 4 Punkte
    • von EUR 12.000.000,01 (netto) bis EUR 16.000.000,00 (netto) 8 Punkte
    • von EUR 16.000.000,01 (netto) bis EUR 20.000.000,00 (netto) 12 Punkte
    • von EUR 20.000.000,01 (netto) bis EUR 24.000.000,00 (netto) 16 Punkte
    • mehr als EUR 24.000.000,00 (netto) 20 Punkte
    • Die o. g. Punkte werden für jede Mindestreferenz vergeben. Innerhalb der einzelnen „Mindestreferenz“ sind demnach maximal 20 Punkte möglich. Da die Punkte jeweils in beiden Mindestreferenzen vergeben werden, können im Kriterium „Mindestreferenzen“ zunächst insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden. Die von den Bietern in beiden „Mindestreferenzen“ erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Kriterium „Mindestreferenzen“ insgesamt erreichte Punktzahl mit dem Faktor 2,0 multipliziert wird, die so gewichtete Punktzahl stellt die Wertungspunktzahl im Kriterium „Mindestreferenzen“ dar (erreichte Punktzahl im Kriterium „Mindestreferenzen“ x 2,0 = Wertungspunktzahl). Im Kriterium „Mindestreferenzen“ ist demnach eine Wertungspunktzahl von maximal 80 Wertungspunkten möglich.
  • Die durchschnittliche Anzahl der beim Bewerber in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 Beschäftigten der Lohngruppen des Bauhauptgewerbes einschließlich technischem Leitungs-personal im Leistungsbild Ausführungsleistungen Ausbau muss 100 Beschäftigte betragen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Das Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 wird wie folgt gewertet

    • 125 Beschäftigte bis 140 Beschäftigte 10 Punkte
    • 141 Beschäftigte bis 160 Beschäftigte 20 Punkte
    • 161 Beschäftigte bis 175 Beschäftigte 30 Punkte
    • mehr als 175 Beschäftigte 40 Punkte
    • Die nach der o. g. Bewertung erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ erreichte Punktzahl mit dem Faktor 2,0 multipliziert wird, die so gewichtete Punktzahl stellt die Wertungspunktzahl im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ dar (erreichte Punktzahl im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ x 2,0 = Wertungspunktzahl). Im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ ist demnach eine Wertungspunktzahl von maximal 80 Wertungspunkten möglich.
  • Soweit der Bewerber außer den Mindestreferenzen für die Kriterien - Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess - Erfahrung mit kooperativen Eignungskriterien - Erfahrung mit Lean-Construction und - Erfahrung mit BIM weitere Referenzen vorliegt (vgl. II.5, II. 6, II.7, II.8), müssen diese Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen, die auch die Mindestreferenz 1 erfüllen muss

    • Erfüllt eine Referenz diese Mindestanforderungen nicht, werden für diese Referenz bei den Kriterien
    • - Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess
    • - Erfahrung mit kooperativen Eignungskriterien
    • - Erfahrung mit Lean-Construction und
    • - Erfahrung mit BIM
    • „Null“ Punkte gewertet.
    • Zum Nachweis hat der Bewerber in der Vergabeunterlage 05 Referenzen Teilnahmeantrag das Formular für die jeweilige Referenz vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Referenzen sind unternehmensbezogen einzureichen.
    • Näheres zur Wertung ist den untenstehenden Ausführungen unter sowie der Vergabeunterlage 07 Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
  • ERFAHRUNG MIT BIM Der Bew. hat im Rahmen einer Selbstauskunft nachzuweisen, inwiefern das Büro / Unternehmen bereits Erfahrungen im Einsatz von BIM hat. Hierzu hat der Bew. an der entsprechenden Stelle der Unterl. 05 Anlage Referenzen Angaben zu tätigen. Die Referenzen sind unternehmensbezogen einzureichen. Die entsprechenden Angaben können (müssen aber nicht) sowohl für die „Mindestreferenzen“ als auch die drei (3) weiteren Referenzen getätigt werden. Die Abgabe von (inkl. der „Mindestreferenzen“) mehr als fünf (5) Referenzen ist nicht gewünscht. Sollten mehr Referenzen angegeben werden, werden neben den Mindestreferenzen lediglich die drei (3) weiteren Referenzen gewertet, in welchen der Bew. in den Unterkriterien “Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess”, “Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen”, “Erfahrung mit Lean-Construction“ und „Erfahrung mit BIM” insgesamt die höchsten BewertungsPkt.e erreicht hat. Die Beschreibung der Referenzen darf jeweils maximal 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen. Bei längeren Beschreibungen werden lediglich die ersten 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen bei der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Textteile werden nicht berücksichtigt. Das Krit. „Erfahrung mit BIM“ wird wie folgt gewertet

    • keine Erfahrung 0 Pkt.e
    • wenig Erfahrung 10 Pkt.e
    • durchschnittliche Erfahrung 20 Pkt.e
    • viel Erfahrung 30 Pkt.e
    • sehr viel Erfahrung 40 Pkt.e
    • Zunächst wird jede vom Bew./der Bew.gemeinschaft eingereichte Referenz für sich anhand der o.g. Pkt.e bewertet und für jede Referenz die jew.e Pkt.zahl vergeben. Basis hierfür ist die Selbstauskunft des Bew.s/der Bew.gemeinschaft zur jew.en Referenz in der Unterl. 05 Anlage Referenzen.
    • Die Bewertung erfolgt anhand der Selbstauskunft des Bew.s/der Bew.gemeinschaft für die jew.e Referenz und der dort beschriebenen und im Rahmen der jew.en Referenz Art und Umfang der Nutzung von BIM. Für eine hohe Bewertung ist es demnach erforderlich, eine umfangreiche Nutzung von BIM in der jew.en Referenz angewendet wurden. Je weniger umfangreich die BIM-Nutzung war, desto geringer wird die Erfahrung des Bew.s in der jew.en Referenz bewertet. Hat der Bew. bspw. lediglich BIM in einem mittlerweile üblichen Umfang (LOD 300) genutzt, ohne dass weitere Besonderheiten der BIM-Nutzung (wie z. B. mögliche Live-Modellbegehung, 360° VAR, Kosten- und Massenermittlung sowie Terminplanung mittels BIM (4D/5D)) hinzutreten, kann die BIM-Nutzung zwar für sich gesehen ggfs. mit einem „durchschnittlichen Erfahrungsgrad“ bewertet werden, da in dem Krit. aber die Erfahrung mit BIM gewertet wird, wäre in diesem Beispiel die Erfahrung des Bew.s allenfalls mit „wenig Erfahrung“ (10 Pkt.en) zu bewerten.
    • In der Wertung wird auch die Anzahl der vom Bew./der Bew.gemeinschaft angegebenen Referenzen, in denen einschlägige Erfahrung BIM nachgewiesen wurde, berücksichtigt. Dies geschieht dergestalt, dass die in den einzelnen Referenzen jeweils erreichten Pkt.e zu einer GesamtPkt.zahl addiert werden. Diese GesamtPkt.zahl wird dann durch fünf (5) geteilt, da bis zu fünf Referenzen vorgelegt werden können. Dies gewährleistet, dass ein Bew./eine Bew.gemeinschaft, der in fünf Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat, besser bewertet wird als ein Bew./eine Bew.gemeinschaft, der lediglich in drei Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat. Diese durch fünf geteilte GesamtPkt.zahl wird auf die nächstliegende Pkt.zahl (Erfahrung) der o. g. Pkt.e auf- oder abgerundet (ergibt das Ergebnis des Rechenweges „GesamtPkt.zahl: 5“ einen Wert von 10,01 bis 10,49 wird auf die Pkt.zahl 10 Pkt.e „wenig Erfahrung“ abgerundet
    • bei einem Ergebnis ab 10,50 bis 10,99 wird auf die Pkt.zahl 20 Pkt.e „durchschnittliche Erfahrung“ aufgerundet).
    • Die so erreichte Pkt.zahl wird mit 10 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Pkt.zahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Krit. „Erfahrung mit BIM“ erreichte Pkt.zahl mit dem Faktor 1,0 multipliziert wird, die so gewichtete Pkt.zahl stellt die WertungsPkt.zahl im Krit. „Erfahrung mit BIM“ dar (erreichte Pkt.zahl im Krit. „Erfahrung mit BIM“ x 1,0 = WertungsPkt.zahl). Im Krit. „Erfahrung mit BIM“ ist demnach eine WertungsPkt.zahl von maximal 40 WertungsPkt.en möglich.

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