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Neubau Campus Zentralklinikum Magdeburg – NCZMD (BA1 – BA4, UA1 – UA2)

Ausführungsleistungen Erweiterter Rohbau/Spezialtiefbau
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
11.06.26
Teilnahmefrist
10.07.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Magdeburg, Deutschland
E-Mail
info@ips-lsa.de
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Telefon
+49 39 19 90 01 50 0
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Website
https://ips-lsa.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten folgende Mindestanforderungen

    • Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) des Bewerbers, welchen dieser mit im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen (Bau- und Lieferleistungen für die Kostengruppe (KG) 300 nach DIN 276-1/2018-12) vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2022, 2023, 2024 erzielt hat, muss
    • EUR 100.000.000,00
    • betragen.
    • Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine oder mehrere der nachfolgenden Bestätigungen zu verlangen:
    • entsprechende Bankerklärungen,
    • Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen aus Jahresabschlüssen,
    • eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, höchstens in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 und nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
    • Das Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ (netto) in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für Bau- und Lieferleistungen der Kostengruppe (KG) 300 (siehe oben unter II. 3.) wird wie folgt gewertet:
    • EUR 100.000.000,00 bis EUR 200.000.000,00 10 Punkte
    • EUR 200.000.000,01 bis EUR 300.000.000,00 20 Punkte
    • EUR 300.000.000,01 bis EUR 400.000.000,00 30 Punkte
    • mehr als EUR 400.000.000,00 40 Punkte
    • Die nach der o. g. Bewertung erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ erreichte Punktzahl mit dem Faktor 2,0 multipliziert wird, die so gewichtete Punktzahl stellt die Wertungspunktzahl im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ dar (erreichte Punktzahl im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ x 2,0 = Wertungspunktzahl). Im Kriterium „Höhe des durchschnittlichen Umsatzes“ ist demnach eine Wertungspunktzahl von maximal 80 Wertungspunkten möglich.
  • Mindestreferenzen Es sind zwei Referenzen (sog. „Mindestreferenzen) vorzulegen, welche jeweils die nachfolgenden Anforderungen erfüllen müssen

    • Es sind zwei Referenzen (sog. „Mindestreferenzen) vorzulegen, welche jeweils die nachfolgenden Anforderungen erfüllen müssen:
    • Mindestreferenz 1
    • Gebäudeart/Gebäudenutzung: komplexe Gebäudetypologien, in diesem Sinne Gebäude der Honorarzone IV oder höher i.S.d. Anlage 10.2 zu § 34 HOAI
    • Erbrachte Leistungen: (Bau- und Lieferleistungen für die Kostengruppe (KG) 300 nach DIN 276-1/2018-12)
    • Baukosten der KG 300: min. EUR 50.000.000,00 (netto)
    • netto nach DIN 276-1 2018-12
    • (gem. Kostenfeststellung)
    • Leistungserbringung: Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags
    • Mindestreferenz 2
    • Gebäudeart/Gebäudenutzung: komplexe Gebäudetypologien, in diesem Sinne Gebäude der Honorarzone IV oder höher i.S.d. Anlage 10.2 zu § 34 HOAI
    • Erbrachte Leistungen: (Bau- und Lieferleistungen für die Kostengruppe (KG) 300 nach DIN 276-1/2018-12)
    • Baukosten der KG 300: min. EUR 30.000.000,00 (netto)
    • netto nach DIN 276-1 2018-12
    • (gem. Kostenfeststellung)
    • Leistungserbringung: Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags
    • („Leistungserbringung“ ist die Ausführung wesentlicher Teile der Leistung einschließlich der Abnahme)
    • Zum Nachweis hat der Bewerber die Vergabeunterlage 05 Referenzen Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Referenzen sind unternehmensbezogen einzureichen.
    • Die beiden “Mindestreferenzen” werden jeweils werden jeweils anhand der “Baukosten (Her-stellkosten)” der KG 300 wie folgt gewertet:
    • Mindestreferenz 1[Mv1.1]
    • von EUR 100.000.000,00 (netto) bis EUR 110.000.000,00 (netto) 4 Punkt
    • von EUR 110.000.000,01 (netto) bis EUR 112.000.000,00 (netto) 8 Punkte
    • von EUR 120.000.000,01 (netto) bis EUR 130.000.000,00 (netto) 12 Punkte
    • von EUR 130.000.000,01 (netto) bis EUR 150.000.000,00 (netto) 16 Punkte
    • mehr als EUR 150.000.000,00 (netto) 20 Punkte
    • Mindestreferenz 2
    • von EUR 30.000.000,00 (netto) bis EUR 40.000.000,00 (netto) 4 Punkte
    • von EUR 40.000.000,01 (netto) bis EUR 50.000.000,00 (netto) 8 Punkte
    • von EUR 50.000.000,01 (netto) bis EUR 60.000.000,00 (netto) 12 Punkte
    • von EUR 60.000.000,01 (netto) bis EUR 80.000.000,00 (netto) 16 Punkte
    • mehr als EUR 80.000.000,00 (netto) 20 Punkte
    • Die o. g. Punkte werden für jede Mindestreferenz vergeben. Innerhalb der einzelnen „Mindestreferenz“ sind demnach maximal 20 Punkte möglich. Da die Punkte jeweils in beiden Mindestreferenzen vergeben werden, können im Kriterium „Mindestreferenzen“ zunächst insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden. Die von den Bietern in beiden „Mindestreferenzen“ erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Kriterium „Mindestreferenzen“ insgesamt erreichte Punktzahl mit dem Faktor 2,0 multipliziert wird, die so gewichtete Punktzahl stellt die Wertungspunktzahl im Kriterium „Mindestreferenzen“ dar (erreichte Punktzahl im Kriterium „Mindestreferenzen“ x 2,0 = Wertungspunktzahl). Im Kriterium „Mindestreferenzen“ ist demnach eine Wertungspunktzahl von maximal 80 Wertungspunkten möglich.
  • Die durchschnittliche Anzahl der beim Bewerber Beschäftigten der Lohngruppen des Bau-hauptgewerbes einschließlich technischem Leitungspersonal im Leistungsbild der Kosten-gruppen (KG) 300 nach DIN 276-1

    • 2018-12 muss
    • 250 Beschäftigte
    • betragen.
    • Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
    • Das Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 wird wie folgt gewertet:
    • 300 Beschäftigte bis 400 Beschäftigte 10 Punkte
    • 401 Beschäftigte bis 500 Beschäftigte 20 Punkte
    • 501 Beschäftigte bis 600 Beschäftigte 30 Punkte
    • mehr als 600 Beschäftigte 40 Punkte
    • Die nach der o. g. Bewertung erreichte Punktzahl wird mit 20 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Punktzahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ erreichte Punktzahl mit dem Faktor 2,0 multipliziert wird, die so gewichtete Punktzahl stellt die Wertungspunktzahl im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ dar (erreichte Punktzahl im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ x 2,0 = Wertungspunktzahl). Im Kriterium „Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten“ ist demnach eine Wertungspunktzahl von maximal 80 Wertungspunkten möglich.
  • Referenzen Soweit der Bewerber außer den Mindestreferenzen für die Kriterien - Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess - Erfahrung mit kooperativen Eignungskriterien - Erfahrung mit Lean-Construction und - Erfahrung mit BIM weitere Referenzen vorliegt (vgl. II.5, II. 6, II.7, II.8), müssen diese Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen, die auch die Mindestreferenz 1 erfüllen muss

    • Erfüllt eine Referenz diese Mindestanforderungen nicht, werden für diese Referenz bei den Kriterien
    • - Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess
    • - Erfahrung mit kooperativen Eignungskriterien
    • - Erfahrung mit Lean-Construction und
    • - Erfahrung mit BIM
    • „Null“ Punkte gewertet.
    • Zum Nachweis hat der Bewerber in der Vergabeunterlage 05 Referenzen Teilnahmeantrag das Formular für die jeweilige Referenz vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Referenzen sind unternehmensbezogen einzureichen.
    • Näheres zur Wertung ist den untenstehenden Ausführungen unter sowie der Vergabeunterlage 07 Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
  • ERFAHRUNG MIT BIM Der Bew. hat im Rahmen einer Selbstauskunft nachzuweisen, inwiefern das Büro / Unternehmen bereits Erfahrungen im Einsatz von BIM hat. Hierzu hat der Bew. an der entsprechenden Stelle der Unterl. 05 Anlage Referenzen Angaben zu tätigen. Die Referenzen sind unternehmensbezogen einzureichen. Die entsprechenden Angaben können (müssen aber nicht) sowohl für die „Mindestreferenzen“ als auch die drei (3) weiteren Referenzen getätigt werden. Die Abgabe von (inkl. der „Mindestreferenzen“) mehr als fünf (5) Referenzen ist nicht gewünscht. Sollten mehr Referenzen angegeben werden, werden neben den Mindestreferenzen lediglich die drei (3) weiteren Referenzen gewertet, in welchen der Bew. in den Unterkriterien “Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess”, “Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen”, “Erfahrung mit Lean-Construction“ und „Erfahrung mit BIM” insgesamt die höchsten BewertungsPkt.e erreicht hat. Die Beschreibung der Referenzen darf jeweils maximal 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen. Bei längeren Beschreibungen werden lediglich die ersten 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen bei der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Textteile werden nicht berücksichtigt. Das Krit. „Erfahrung mit BIM“ wird wie folgt gewertet

    • keine Erfahrung 0 Pkt.e
    • wenig Erfahrung 10 Pkt.e
    • durchschnittliche Erfahrung 20 Pkt.e
    • viel Erfahrung 30 Pkt.e
    • sehr viel Erfahrung 40 Pkt.e
    • Zunächst wird jede vom Bew./der Bew.gemeinschaft eingereichte Referenz für sich anhand der o.g. Pkt.e bewertet und für jede Referenz die jew.e Pkt.zahl vergeben. Basis hierfür ist die Selbstauskunft des Bew.s/der Bew.gemeinschaft zur jew.en Referenz in der Unterl. 05 Anlage Referenzen.
    • Die Bewertung erfolgt anhand der Selbstauskunft des Bew.s/der Bew.gemeinschaft für die jew.e Referenz und der dort beschriebenen und im Rahmen der jew.en Referenz Art und Umfang der Nutzung von BIM. Für eine hohe Bewertung ist es demnach erforderlich, eine umfangreiche Nutzung von BIM in der jew.en Referenz angewendet wurden. Je weniger umfangreich die BIM-Nutzung war, desto geringer wird die Erfahrung des Bew.s in der jew.en Referenz bewertet. Hat der Bew. bspw. lediglich BIM in einem mittlerweile üblichen Umfang (LOD 300) genutzt, ohne dass weitere Besonderheiten der BIM-Nutzung (wie z. B. mögliche Live-Modellbegehung, 360° VAR, Kosten- und Massenermittlung sowie Terminplanung mittels BIM (4D/5D)) hinzutreten, kann die BIM-Nutzung zwar für sich gesehen ggfs. mit einem „durchschnittlichen Erfahrungsgrad“ bewertet werden, da in dem Krit. aber die Erfahrung mit BIM gewertet wird, wäre in diesem Beispiel die Erfahrung des Bew.s allenfalls mit „wenig Erfahrung“ (10 Pkt.en) zu bewerten.
    • In der Wertung wird auch die Anzahl der vom Bew./der Bew.gemeinschaft angegebenen Referenzen, in denen einschlägige Erfahrung BIM nachgewiesen wurde, berücksichtigt. Dies geschieht dergestalt, dass die in den einzelnen Referenzen jeweils erreichten Pkt.e zu einer GesamtPkt.zahl addiert werden. Diese GesamtPkt.zahl wird dann durch fünf (5) geteilt, da bis zu fünf Referenzen vorgelegt werden können. Dies gewährleistet, dass ein Bew./eine Bew.gemeinschaft, der in fünf Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat, besser bewertet wird als ein Bew./eine Bew.gemeinschaft, der lediglich in drei Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat. Diese durch fünf geteilte GesamtPkt.zahl wird auf die nächstliegende Pkt.zahl (Erfahrung) der o. g. Pkt.e auf- oder abgerundet (ergibt das Ergebnis des Rechenweges „GesamtPkt.zahl: 5“ einen Wert von 10,01 bis 10,49 wird auf die Pkt.zahl 10 Pkt.e „wenig Erfahrung“ abgerundet
    • bei einem Ergebnis ab 10,50 bis 10,99 wird auf die Pkt.zahl 20 Pkt.e „durchschnittliche Erfahrung“ aufgerundet).
    • Die so erreichte Pkt.zahl wird mit 10 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Pkt.zahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Krit. „Erfahrung mit BIM“ erreichte Pkt.zahl mit dem Faktor 1,0 multipliziert wird, die so gewichtete Pkt.zahl stellt die WertungsPkt.zahl im Krit. „Erfahrung mit BIM“ dar (erreichte Pkt.zahl im Krit. „Erfahrung mit BIM“ x 1,0 = WertungsPkt.zahl). Im Krit. „Erfahrung mit BIM“ ist demnach eine WertungsPkt.zahl von maximal 40 WertungsPkt.en möglich.
  • ERFAHRUNG MIT LEAN-CONSTRUCTION Der Bew. hat im Rahmen einer Selbstauskunft nachzuweisen, inwiefern das Büro / Unternehmen bereits Erfahrungen im Einsatz von Lean Construction hat. Als Methoden des Lean Constructions können Methoden des Lean Managements / des Lean Construction Managements wie z. B. das Last Planner System (LPS) oder Target Value Construction (TVD) oder andere vergleichbare Methoden genannt werden, welche die Zusammenarbeit der Beteiligten fördern, zu einer Prozessverstetigung, einer Erhöhung der Zuverlässigkeit aller Arbeits- und Informationsflüsse führen und ein frühzeitiges Erkennen und Ausräumen von Hindernissen in den Prozessen sowie Transparenz und einen kontinuierlichen Optimierungs- und Verbesserungsprozess ermöglichen (weitere Beispiele finden sich auch in der VDI-Richtlinie 2553). Hierzu hat der Bew. an der entsprechenden Stelle der Unterl. 05 Anlage Referenzen Angaben zu tätigen. Die Referenzen sind unternehmensbezogen einzureichen. Die entsprechenden Angaben können (müssen aber nicht) sowohl für die „Mindestreferenzen“ als auch die drei (3) weiteren Referenzen getätigt werden. Die Abgabe von (inkl. der „Mindestreferenzen“) mehr als fünf (5) Referenzen ist nicht gewünscht. Sollten mehr Referenzen angegeben werden, werden neben den Mindestreferenzen lediglich die drei (3) weiteren Referenzen gewertet, in welchen der Bew. in den Unterkriterien “Erfahrung mit der frühzeitigen Einbindung der Ausführung in den Planungsprozess”, “Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen”, “Erfahrung mit Lean-Construction“ und „Erfahrung mit BIM” insgesamt die höchsten BewertungsPkt.e erreicht hat. Die Beschreibung der Referenzen darf jeweils maximal 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen. Bei längeren Beschreibungen werden lediglich die ersten 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen bei der Wertung berücksichtigt. Darüberhinausgehende Textteile werden nicht berücksichtigt. Das Krit. „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ wird wie folgt gewertet

    • keine Erfahrung 0 Pkt.e
    • wenig Erfahrung 10 Pkt.e
    • durchschnittliche Erfahrung 20 Pkt.e
    • viel Erfahrung 30 Pkt.e
    • sehr viel Erfahrung 40 Pkt.e
    • Zunächst wird jede vom Bew./der Bew.gemeinschaft eingereichte Referenz für sich anhand der o.g. Pkt.e bewertet und für jede Referenz die jew.e Pkt.zahl vergeben. Basis hierfür ist die Selbstauskunft des Bew.s/der Bew.gemeinschaft zur jew.en Referenz in der Unterl. 05 Anlage Referenzen.
    • Die Bewertung erfolgt anhand der Selbstauskunft des Bew.s/der Bew.gemeinschaft für die jew.e Referenz und des dort beschriebenen Vertragsabwicklungsmodells sowie der für dieses Vertragsabwicklungsmodell beschriebenen Mechanismen zur Förderung eines kooperativen Miteinanders zwischen dem Bew., dem Auftraggeber und den übrigen am Projekt maßgeblich beteiligten anderen Auftragnehmern. Vertragsabwicklungsmodelle, die nicht in bilateralen Vertragsbeziehungen bestehen (wie z. B. Mehrparteienverträge) werden höher bewertet als bilaterale Vertragsverhältnisse (wie z. B. der klassische Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer). Bewertet wird aber auch, ob (was grundsätzlich auch in bilateralen Vertragsmodellen möglich ist) und welche besonderen Mechanismen/Maßnahmen zur Förderung einer kooperativen Vertragsabwicklung in der jew.en Referenz angewendet/durchgeführt wurden (z. B. gemeinsame Teambuildingmaßnahmen mit Bauherrn und anderen Auftragnehmern, besondere Moderationsverfahren)
    • übliche Bau(stellen)besprechungen zählen nicht hierzu.
    • In der Wertung wird auch die Anzahl der vom Bew./der Bew.gemeinschaft angegebenen Referenzen, in denen einschlägige Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen nachgewiesen wurde, berücksichtigt. Dies geschieht dergestalt, dass die in den einzelnen Referenzen jeweils erreichten Pkt.e zu einer GesamtPkt.zahl addiert werden. Diese GesamtPkt.zahl wird dann durch fünf (5) geteilt, da bis zu fünf Referenzen vorgelegt werden können. Dies gewährleistet, dass ein Bew./eine Bew.gemeinschaft, der in fünf Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat, besser bewertet wird als ein Bew./eine Bew.gemeinschaft, der lediglich in drei Referenzen einschlägige Erfahrungen nachgewiesen hat. Diese durch fünf geteilte GesamtPkt.zahl wird auf die nächstliegende Pkt.zahl (Erfahrung) der o. g. Pkt.e auf- oder abgerundet (ergibt das Ergebnis des Rechenweges „GesamtPkt.zahl: 5“ einen Wert von 10,01 bis 10,49 wird auf die Pkt.zahl 10 Pkt.e „wenig Erfahrung“ abgerundet
    • bei einem Ergebnis ab 10,50 bis 10,99 wird auf die Pkt.zahl 20 Pkt.e „durchschnittliche Erfahrung“ aufgerundet).
    • Die so erreichte Pkt.zahl wird mit 10 % der insgesamt im Rahmen der Wertung der Auswahlkriterien erreichten Pkt.zahl gewichtet. Dies bedeutet, dass die im Krit. „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ erreichte Pkt.zahl mit dem Faktor 1,0 multipliziert wird, die so gewichtete Pkt.zahl stellt die WertungsPkt.zahl im Krit. „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ dar (erreichte Pkt.zahl im Krit. „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ x 1,0 = WertungsPkt.zahl). Im Krit. „Erfahrung mit kooperativen Vertragsabwicklungsmodellen“ ist demnach eine WertungsPkt.zahl von maximal 40 WertungsPkt.en möglich.

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