Durch die Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes GaFöG wird für Kinder im Grundschulalter in Baden – Württemberg ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung, beginnend mit der Klassenstufe 1 ab dem Schuljahr 2026/2027, bindend.
Für die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs wird seitens der Stadt Vaihingen an der Enz durch Umgestaltung bestehender Betreuungselemente in der städtischen Liegenschaft Schlossbergstraße 28 (CJD-Werkstätten) eine flexible Schulkindbetreuung mit erweiterten Betreuungsangebot, vor und nach der Schule avisiert. Hierfür ist ein Teilabbruch des bstehenden Gebäudes sowie ein Neubau (ca. 840 m² NGF) auf dem bestehenden UG vorgesehen.
Es liegt bereits eine verabschiedete Planung vor (Leistungstand Leistungsphase 3), diese ist zwingende Grundlage der weiteren Planung. Die Unterlagen werden den ausgewählten Bietern in der Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
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