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Nachhaltige Arbeitsplatzcomputer (produktneutral) der Kategorie Standard und Zusatzleistungen

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von nachhaltigen Arbeitsplatzcomputern (produktneutral) der Kategorie Standard und Zusatzleistungen
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
12.06.26
Abgabefrist
21.07.26
Öffnung
21.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
13.000.000 €
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
Vertragslaufzeit
12 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
zib@bescha.bund.de
Freischalten
Telefon
+49 22899610-3535
Freischalten
Website
http://www.bescha.bund.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen - sofern Sie nicht Hersteller der angebotenen Produkte sind - einen Partnerstatus bzw. eine vergleichbare Beziehung beim jeweiligen Hersteller haben, der Sie berechtigt, diese Produkte an Endkunden zu verkaufen und Support zu tätigen.

  • Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von insgesamt mindestens zwei (2) Referenzen dar. Diese müssen im Bereich vom Erbringen von IT-Service-Dienstleistungen - wie Wartung, Installation, Support oder Reparatur - liegen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen

    • • Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang
    • • Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen
    • • Dauer der Leistung
    • • Wert des Auftrages: Gesamter Auftragswert (netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro Mindestwert: 25.000 € netto
    • • Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (TT/MM/JJJJ - TT/MM/JJJJ).
    • • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
    • - Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation
    • - Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber
    • • Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelte.
    • Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
    • • Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung).
    • Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
    • Es ist zulässig in einer Referenz die Bereiche Erbringen von IT-Service-Dienstleistungen und Lieferung von IT-Hardware nachzuweisen.
    • Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
    • Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten
    • Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
  • Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von insgesamt mindestens zwei (2) Referenzen dar. Diese müssen im Bereich der Lieferung von IT-Hardware - wie Thin Clients, Notebooks, PCs, Drucker o. ä. liegen. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen

    • • Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, Leistungsumfang
    • • Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen
    • • Dauer der Leistung
    • • Wert des Auftrages: Gesamter Auftragswert (netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro Mindestwert: 125.000 € netto
    • • Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (TT/MM/JJJJ - TT/MM/JJJJ).
    • • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
    • - Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation
    • - Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber
    • • Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelte.
    • Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
    • • Zeitliche Begrenzung: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung).
    • Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
    • Es ist zulässig in einer Referenz die Bereiche Erbringen von IT-Service-Dienstleistungen und Lieferung von IT-Hardware nachzuweisen.
    • Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
    • Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
  • Es wird eine durchschnittliche Mindestmitarbeiterzahl pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren von mindestens 25 gefordert.

  • Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem vergleichbar der DIN EN ISO 9001: 2015 erfüllt.

  • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz pro Jahr muss im einschlägigen Geschäftsbereich

    • - Lieferung von IT-Hardware pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren von 1.000.000 € netto
    • - Dienstleistungen im IT-Bereich pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren von 50.000 € netto
    • Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein.
    • Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen.
    • Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Zuschlagskriterien

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