Geplant ist der Neubau einer 3-zügigen Grundschule (insgesamt 12 Klassen für ca. 300 Schüler*innen),
ergänzt durch ein Hortangebot für 225 Schüler*innen im Rahmen eines Kombimodells, sowie einer Einfachturnhalle.
Auftragsgegenstand sind Generalplanerleistungen, bestehend aus den nachfolgend im Einzelnen ausgeführten Planungsleistungen.
Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI,
Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1-5, 7 (Küchenplanung) und 8
Die technischen Anlagen in Außenanlagen auf dem Grundstück sind im Rahmen der Technischen Ausrüstung mit zu planen
Bauphysik gem. Anlage 1.2 zu § 3 HOAI für Wärmeschutz & Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik
Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17
Nachhaltigkeitszertifizierung zur Erreichung des QNG-Siegels
Hintergrund der Leistungen ist die beabsichtigte Vergabe der Bauleistungen an einen Generalunternehmer für den
vorgefertigten Holzbau im Wege einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Bei der Bauausführung übernimmt der
Generalplaner die Bauoberleitung.
Die erforderliche Mitwirkung der anderen Disziplinen zu den Leistungen der Nachhaltigkeitszertifizierung und für die
Erreichung des QNG-Siegels und die dazu erforderliche interne Abstimmung im Planungsteam ist mit dem Honorar für
Grundleistungen abgegolten und entsprechend einzukalkulieren.
Die Leistungen für den Abbruch der Bestandsgebäude und Herrichten des Grundstückes werden separat vergeben.
Die Freianlagenplanung und die Planung der Förderanlagen wird ebenfalls separat beauftragt. Hier ist die notwendig
Abstimmung im Rahmen der Planungsleistungen sowie hinsichtlich der späteren Bauausführung zu berücksichtigen.
Über diese einzelnen Planungsleistungen hinaus erbringt der Generalplaner folgende zusätzliche Leistungen:
- Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle
- Aufstellen und Fortschreiben integrierter Termin- und Kostenpläne
- Regelmäßige zusammengefasste Berichterstattung an den Auftraggeber
- Entscheidungs-, Änderungs- und Schnittstellenmanagement
Insbesondere obliegt dem Generalplaner die organisatorische und fachliche Koordination und Integration aller ihm
übertragenen Planungsleistungen. Er schuldet ein in sich stimmiges Gesamtplanungsergebnis, bei dem alle
Fachbeiträge zur bestmöglichen Erreichung der Projektziele konzertiert werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Stufe 1 beinhaltet LPH 1 und 2, alle weiteren LPH werden in einzelnen Stufen sukzessive abgerufen.
Termine
Abschluss LPH 2, Kostenschätzung: 01/ 2027
Abschluss LPH 3, Kostenberechnung: 07/ 2027
Einreichung Bauantrag: 08/ 2027
Baubeginn: 08/ 2028
Gesamtfertigstellung Bauwerk mit Außenanlagen: 09/ 2030
Lose (1)
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