Frist abgelaufen

Mobile E-Bodenstromgeräte

Auftraggeber
Veröffentlicht
28.06.2024
Angebotsfrist
Beschaffung von 8 mobilen E-Bodenstromgeräten durch die AirPart GmbH für den Flughafen Nürnberg.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
28.06.24
Fragenfrist
26.07.24
Teilnahmefrist
02.08.24
Vertragsbeginn
29.11.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Nürnberg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
ausschreibung@airport-nuernberg.de
Freischalten
Telefon
09119371585
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.

  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB

    • Eigenklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist
    • dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
    • das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat
    • dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB

    • Eigenklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist
    • dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
    • das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat
    • dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe

    • Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden
    • dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt
    • Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
  • Handelsregisternummer: Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers.

  • Umsatz für vergleichbare Leistungen: Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden: Mobile E-Bodenstromgeräte oder stationäre Umformer Mindeststandard: - Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 2.000.000,00 EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen. - Die Entwicklung, Herstellung und Lieferung für vergleichbare Leistungen muss das Kerngeschäft des Herstellers sein. Der Umsatz in diesem Bereich am Gesamtumsatz muss über 30 % sein. - Geräte, die nicht in der EU hergestellt werden, sind nicht zugelassen. Der Nachweis einer europäischen Produktionsstätte muss vorgelegt werden. - Der Hersteller muss über deutschsprachige Monteure in Deutschland für den Flughafen Nürnberg vor Ort zur Verfügung stellen, um den Kundendienst zu gewährleisten. Darüber hinaus soll der Hersteller über Erfahrungswerte bezüglich Tätigkeiten an Flug-häfen besitzen und mindestens seit 2019 Aufträge für Flughäfen durchführen. Außer-dem soll er auf ISO 9001 zertifiziert sein (Nachweis erforderlich). - Erwartete Garantie: Mindestens 5 Jahre auf die Batterie und mindestens 3 Jahre auf die Elektronik. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

Zuschlagskriterien

  • Angebotspreis

  • Auftragsbezogenes Konzept zur Einhaltung der Termine

  • Auftragsbezogenes Konzept für Wartung, Instandhaltung und Ersatzteilsicherheit

  • Einhaltung der geforderten Qualitätskriterien gemäß der Leistungsbeschreibung Mobile E-Bodenstromgeräte Formblatt 18

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Kalkulation203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB12 Seiten
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