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Medialeistungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
18.06.2026
Angebotsfrist
Gegenstand des Vertrages sind die Planung, die Beratung, die Forschung, die Analyse, der Einkauf, die Steuerung und das Reporting sowie die Abwicklung und Abrechnung von Medialeistungen hauptsächlich im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2030, ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Rahmenvereinbarung über Medialeistungen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
18.06.26
Teilnahmefrist
17.07.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
15.970.000 €
Erfüllungsort
Hamburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
einkauf@lotto-hh.de
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Telefon
+49 40 63205-0
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Website
https://www.lotto-hh.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister bzw. vergleichbares Register gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.

  • Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers dienen insbesondere seine Angaben im Dokument „Eignungsangaben – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“ sowie ggf. im Falle der Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“. Dort sind vom Bewerber bzw. ggf. vom Eignungsverleiher Erklärungen zum Umsatz im Bereich Media in den letzten drei Geschäftsjahren (= Vorliegen eines Jahresabschlusses) (2023, 2024 und 2025) abzugeben. Ein jährlicher Mindestumsatz von 3 Mio. € (ohne Umsatzsteuer) darf jeweils über die Geschäftsjahre 2023 – 2025 nicht unterschritten werden.

  • Die Anzahl der Bewerber, die zur Abgabe der Erstangebote aufgefordert werden, wird gemäß § 51 VgV auf höchstens 4 Bewerber begrenzt. Bei mehr als vier geeigneten Bewerbern wird die LOTTO Hamburg GmbH nur die, nach ihrer Bewertung, vier am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Dabei ist es von Vorteil hinsichtlich der nachfolgend festgelegten Bewertung, dass möglichst drei oder mehr Referenzen eingereicht werden. Bei der Bewertung geht die LOTTO Hamburg GmbH folgendermaßen vor

    • Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer differenzierten Betrachtung aller eingereichten Referenzprojekte. Dabei können pro Referenzprojekt maximal 14 Punkte erreicht werden. Diese verteilen sich auf die folgenden Vergleichskriterien, die sich aus dem Dokument „Eignungsangaben – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“ bzw. im Falle der Eignungsleihe aus dem Dokument „Eignungsangaben – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“ im Zusammenhang mit dem Dokument „Referenzen – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“ ergeben:
    • (1) Kanalübergreifende Kampagne
    • Bewertet werden Umfang, strategische Verzahnung und Komplexität der eingesetzten Kommunikationskanäle und Formate.
    • • 0 Punkte erhält das Kriterium, wenn keine oder eine nicht nachvollziehbare kanalübergreifende Kampagne durchgeführt wurde
    • • 2 Punkte erhält das Kriterium, wenn eine kanalübergreifende Kampagne mit im Ansatz nachvollziehbarer Darstellung mehrerer aufeinander abgestimmter Kommunikationskanäle durchgeführt wurde
    • • 4 Punkte erhält das Kriterium, wenn eine strategisch verzahnte kanalübergreifende Kampagne mit nachvollziehbarem und umfassendem Einsatz verschiedener Kommunikationskanäle durchgeführt wurde
    • (2) Erfolgsnachweis der Kampagne
    • Bewertet wird die Nachvollziehbarkeit der Zielerreichung anhand geeigneter Kennzahlen oder anderer Erfolgsnachweise.
    • • 0 Punkte erhält das Kriterium, wenn keine oder nicht nachvollziehbare Erfolgsnachweise eingereicht wurden
    • • 2 Punkte erhält das Kriterium, wenn die Zielerreichung anhand geeigneter Kennzahlen oder sonstiger Nachweise nur ansatzweise nachvollziehbar dargestellt wurde
    • • 4 Punkte erhält das Kriterium, wenn es umfassende und belastbare Erfolgsdarstellung anhand mehrerer nachvollziehbaren Kennzahlen oder Wirkungsnachweise gibt
    • (3) Kampagne für einen regulierten Markt
    • Bewertet werden Umfang und Relevanz regulatorischer Anforderungen.
    • • 0 Punkte erhält das Kriterium, wenn kein regulierter Markt oder nicht nachvollziehbare Darstellung eines regulierten Marktes dargestellt wurden
    • • 2 Punkte erhält das Kriterium, wenn es im Ansatz eine nachvollziehbare Darstellung eines regulierten Marktes ohne oder nur mit rudimentär dargestellten gesetzlichen Vorgaben eingereicht wurde
    • • 4 Punkte erhält das Kriterium, wenn es eine nachvollziehbare Darstellung eines regulierten Marktes mit umfangreichen Angaben zu gesetzlichen oder sonstigen regulatorischen Vorgaben eingereicht wurde
    • (4) Kampagne mit regionalem Bezug
    • Bewertet wird, ob die Kampagnen einen regionalen Bezug aufweisen.
    • • 0 Punkte erhält das Kriterium, wenn kein regionaler Bezug dargestellt wurde
    • • 2 Punkte erhält das Kriterium, wenn ein regionaler Bezug dargestellt wurde
    • Die bei jedem Kriterium mit den Angaben des Bewerbers bzw. Eignungsverleiher erreichte Einzelpunktzahl wird addiert, so dass sich eine Gesamtpunktzahl pro Referenzprojekt ergibt. Pro Referenzprojekt können maximal 14 Punkte erreicht werden.
    • Der arithmetische Mittelwert wird über alle eingereichten Referenzprojekte ermittelt. Maximal können somit 14 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber bzw. Eignungsverleiher weniger als insgesamt drei Referenzprojekte nach, geht jedes fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.
    • Aus dem errechneten Mittelwert pro Bewerber für die eingereichten Referenzen wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet.
    • Sollten sich mehrere gleichplatzierte geeignete Bewerber ergeben, durch die die Gesamt-zahl der auszuwählenden Bewerber überschritten wird, entscheidet das Zufallslos.
    • Ferner ist vom Bewerber bzw. ggf. vom Eignungsverleiher die durchschnittliche Gesamtanzahl des beschäftigten, festen Personals (inkl. Führungskräfte, Teilzeitkräfte
    • ohne Auszubildende) in den Jahren 2024, 2025 und 2026 anzugeben.
  • Außerdem haben der Bewerber bzw. ggf. der Eignungsverleiher die Erklärung abzugeben, dass alle Ansprechpartner die deutsche Sprache fließend sprechen sowie in Wort und Schrift verstehen.

Zuschlagskriterien

    • Der Zuschlag erfolgt gemäß § 127 Abs. 1 S. 1 GWB auf das wirtschaftlichste (endgültige) Angebot. Zuschlagskriterien sind der (Gesamt-)Angebotspreis (Angebotspreis brutto I + Angebotspreis brutto II) und die Leistung in Form der vom Bieter einzureichenden Konzepte. Die Leistungspunkte unterliegen einer Gewichtung von 60 % und der angebotene Angebotspreis einer Gewichtung von 40 %. Für die Gesamtwertung werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte (Konzepte) (gewichtet mit 60 %) durch den von ihm angebotenen Angebotspreis (brutto) (gewichtet mit 40 %) dividiert. Der so errechnete Quotient wird mit dem Faktor 10.000 multipliziert. Der Quotient ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches den höchsten Quotienten erzielt. Der (Gesamt-)Angebotspreis wird über das Dokument „Angebot (endgültiges Angebot) – ANLAGE 2“ ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden gelb markierten Positionen in den Preistabellen 1 und 2 im Dokument „Angebot (endgültiges Angebot) -ANLAGE 2“ vom Bieter einzutragen. Der (Gesamt-)Angebotspreis ist der Gesamtbruttopreis in € des Angebotes, welcher sich aus der Addition des Angebotspreises brutto I aus der Preistabelle 1 und des Angebotspreises brutto II aus der Preistabelle 2 ergibt. Der Angebotspreis I brutto und der Angebotspreis II brutto errechnet sich jeweils aus dem Gesamtpreis netto in € („Zwischensumme“) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis netto in € für den Angebotspreis I brutto ergibt sich aus der Multiplikation der Position 1 (geschätzter Auftragswert) mit der Position 2 (Prozentsatz) aus der Preistabelle 1. Der Gesamtpreis netto in € für den Angebotspreis II brutto ergibt sich aus der Addition aller Gesamtpreise in €/netto (Gesamtpreise über die gesamte Vertragslaufzeit) aller Preispositionen in der Preistabelle 2. Die Gesamtpreise über die Vertragslaufzeit in €/netto ergeben sich zum einen aus den jeweiligen Einzelpreisen in €/netto multipliziert mit der geschätzten Anzahl der Leistungsart während der Vertragslauf-zeit und zum anderen aus der geschätzten Anzahl der Leistungsart während der Vertragslaufzeit dividiert durch 1.000 multipliziert mit den jeweiligen Einzelpreisen in €/netto (abhängig von der entsprechenden Preisposition und dem angegebenen Abrechnungsmodell). Die von der LOTTO Hamburg GmbH ausschließlich zum Zwecke der Wertung angenommenen geschätzten Mengen (grün markierte Positionen) können dem Dokument „Angebot (Erstangebot“ bzw. „Angebot (endgültiges Angebot) – ANLAGE 2“ entnommen werden.
    • Beachten Sie hier die Ausführungen im Dokument "Bewerbungsbedingungen - Ziffer 3.9".
  • Die Leistungswertung ergibt sich aus den nachfolgend genannten Konzepten

    • - Konzept Jackpot
    • - Teamkonzept
    • Die Ausarbeitungen sind dem Erstangebot und dem endgültigen Angebot des Bieters gesondert auf einer eigenen erstellten Unterlage beizufügen. In den Ausarbeitungen soll der Bieter jeweils in vollständigen Sätzen ausführen und veranschaulichen, wie er im Rahmen der Zielsetzung und auf der Grundlage der beschriebenen Aspekte die auftragsgegenständliche Leistung durchführen würde. Dabei hat der Bieter die vorgegebene Struktur der einzelnen Konzepte einzuhalten, d. h. der Name des jeweiligen Konzeptes und die jeweiligen dazugehörigen Unterkriterien. Zu jedem Konzept ist in dem Dokument „Anforderungen an die einzureichenden Konzepte“ aufgeführt, worauf es der LOTTO Hamburg GmbH dabei ankommt. Die „Anforderungen an die einzureichenden Konzepte“ nebst den dazugehörigen Anhängen 1 bis 4 werden den nach Abschluss der Eignungsprüfung ausgewählten Bewerbern zusammen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes zur Verfügung gestellt. Die Ausarbeitungen sollen für das „Konzept Jackpot“ insgesamt auf möglichst maximal 15 DIN A 4 Seiten fortlaufend nummeriert, nicht kleiner als Schriftgröße 11, dargestellt werden. Etwaige grafische Darstellungen sind in diesen Seiten zu integrieren. Ebenso schließt die angegebene Seitenzahl etwaige Deckblätter mit ein. Die Ausarbeitungen zum „Teamkonzept“ sollen möglichst auf maximal 5 DIN A 4 Seiten fortlaufend nummeriert, nicht kleiner als Schriftgröße 11, dargestellt werden. Das „Konzept Jackpot“ wird mit Leistungspunkten bewertet. Die Kriterien (1), (4), (5), (6) als auch die einzelnen Unterkriterien zu (2) und (3) können jeweils mit 0 (= ungenügend), 2, (= mangelhaft), 4 (= ausreichend), 6 (= befriedigend) 8 (= gut) oder 10 (= sehr gut) Punkten bewertet werden. Die Summe der in den 4 Kriterien bzw. 7 Unterkriterien erreichten Punkte ergibt die Punktzahl für dieses Konzept. Folglich kann ein Bieter mit diesem Konzept insge-samt maximal 110 Punkte (= 11 x 10 Punkte) erzielen. Das Teamkonzept wird dahingehend bewertet, ob die festgelegten Mindestanforderungen („mindestens“, „muss“) vom Bieter eingehalten worden sind. Sollte eine Mindestanforderung nicht vom Bieter erfüllt sein, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, da dann das Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (s. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Die Bewertung hinsichtlich der einzuhaltenden Mindestanforderungen erfolgt jedoch erst mit der mit dem endgültigen Angebot eingereichten Darstellung des Teams.

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Eigenerklärung24 KB6 Seiten
Eignungskriterien156 KB12 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
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