Ziel dieser Markterkundung ist die Feststellung, welche Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), ggf. mit Leasinggebern und sonstigen Fahrzeugbereitstellern, die Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich der SPNV-Aufgabenträger auf Basis eines Bruttoverkehrsvertrages auf der ‚Rhein-Erft-Bahn‘ (RB 27) unter den vorgestellten Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Fahrzeugverfügbarkeit, ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2028, voraussichtlich am 10.12.2028 erbringen können.