Veröffentlichung 28.05.26 | Fragenfrist 22.06.26 | Abgabefrist 29.06.26 | Öffnung 29.06.26 |
Eignungskriterien
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat anzugeben (Eigenerklärung), ob sein Jahresumsatz in den letzten 3 vollständigen Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) jeweils 1 Mio. Euro betrug. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen. Ein Jahresumsatz von weniger als 1 Mio. Euro in einem der genannten Kalenderjahre führt zum Ausschluss. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 23 "Eignungskriterien" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Zuschlagskriterien
KANN Anforderungen: Die Anforderungsübersicht der MUSS- und KANN-Anforderungen (Anlage 11 "Anforderungsübersicht") besteht aus einem Tabellenblatt, das vom Bieter vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen ist. Die gemachten Angaben sind verbindlich und fließen in die Angebotswertung ein. Das Wertungsblatt umfasst sowohl MUSS- als auch KANN-Anforderungen. Die KANN-Anforderungen sind entsprechend ihrer jeweiligen Priorität gewichtet. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl für die KANN-Anforderungen beträgt 300 Punkte. Die MUSS-Kriterien sind gesondert und farblich hervorgehoben. Für jedes MUSS-Kriterium ist durch den Bieter eindeutig anzugeben, ob dieses "erfüllt" oder "nicht erfüllt" ist. Die Nichterfüllung auch nur eines MUSS-Kriteriums führt zwingend zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren. Für jede einzelne Anforderung ist ausschließlich eine eindeutige Kennzeichnung vorzunehmen ("erfüllt" oder "nicht erfüllt"). Mehrfachkennzeichnungen, insbesondere das gleichzeitige Ankreuzen beider Optionen in einer Zeile, sind unzulässig. Erfolgt dennoch eine Mehrfachkennzeichnung, wird im Rahmen der Angebotswertung ausschließlich die für den Bieter ungünstigere Angabe berücksichtigt, d. h. diejenige, die zu einer geringeren Punktzahl führt. Eine entsprechende Korrektur erfolgt durch die Vergabestelle.
Preis: Der Gesamtwertungspreis ist der Netto-Angebotspreis, wie er sich aus der Anlage 13 "Preisblatt" ergibt.Der Bieter hat in der Anlage 13 "Preisblatt" in allen orange hinterlegten Feldern Angaben zu machen. Dies betrifft die Preisangaben.Sofern sich Widersprüche zwischen den Einzelangaben und dem Multiplikationsergebnis einer Zeile ergeben, wird das Ergebnis der Multiplikation von der Vergabestelle anhand der Einzelwerte korrigiert. Sofern sich Widersprüche zwischen den Einzelangaben und den verschiedenen Summe ergeben, wird das Ergebnis der Summenbildung von der Vergabestelle anhand der Einzelwerte korrigiert. Formel für Preis-Bewertung: 700 * ([MinimalPreisAllerAngebote * 2] - PreisDiesesAngebots) / MinimalPreisAllerAngebote Das günstigste Angebot erhält somit 700 Punkte. Ein Angebot, das genau doppelt so hoch ist wie das günstigste Angebot, erhält null Punkte. Dazwischen wird interpoliert (bspw. erhält ein Angebot, das 50 % teurer ist als das günstigste Angebot, 350 von 700 Punkten).
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